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Vorsorge- und Nachlassplanung

Vorsorge- und Nachlassplanung

Fondations, planification successorale et gouvernance familiale: Réflexions sur la liberté du disposant dans la transmission de ses actifs et de ses valeurs

Fondations, planification successorale et gouvernance familiale: Réflexions sur la liberté du disposant dans la transmission de ses actifs et de ses valeurs
Nachlassplanung | Errichtung einer Stiftung | Übertragungsregeln | Stiftungsurkunde

Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

Rechtsprechung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach die Nennung des Vor- und Nachnamens des Erblassers zu Beginn der letztwilligen Verfügung dem Erfordernis der Unterschrift beim eigenhändigen Testament nicht genügt, zumal sie die Rekognitionsfunktion nicht zu erfüllen vermag. Die Unterschrift hat sich in der Regel unter dem Text bzw. am Ende des Texts zu befinden. Der Namenszug auf einem Umschlag, in welchem der Erblasser sein Testament verschlossen hat, kann nur unter der Voraussetzung als Unterschrift angesehen werden, dass zwischen dem Umschlag und der darin verschlossenen Urkunde ein derartiger Zusammenhang besteht, dass letztere als nicht in sich abgeschlossenes Testament, sondern nur als dessen Beginn, ersterer als dessen Fortsetzung und Ende angesehen werden kann.
iusNet ErbR 22.09.2023

Tipps für die digitale Nachlassabwicklung

Arbeitshilfen
Die Abwicklung des Nachlasses des verstorbenen Erblassers bringt die Mitglieder der Erbengemeinschaft an ihre Grenzen. Es gibt sehr viel zu tun, und die Zeit vergeht schnell. Den digitalen Bereich haben sie bisher völlig ausgeblendet. Sie wissen aber schon jetzt, dass sie sich bezüglich vieler Punkte kaum einig sein werden. Tipps für eine gelungene Abwicklung des digitalen Nachlasses finden Sie in dieser von Cordula Lötscher im Rahmen ihres Werkes «Der digitale Nachlass» erstellten Liste.
iusNet ErbR 27.06.2023

Crashkurs Erbrecht: Erbschaftsplanung und Erbschaftsanfall rechtssicher handhaben

Veranstaltungen
Mit dem Tod eines Menschen stellen sich unter anderem viele erbrechtlichen Fragen. Und zwar unabhängig davon, ob die Person bereits vor ihrem Tod mit einer Nachlassplanung Vorkehrungen getroffen hat oder nicht. In diesem Crashkurs erhalten Sie einen praxisnahen Überblick rund um die Erbschaftplanung und den Erbschaftsanfall nach Schweizer Recht. Sie erfahren, welche Vorkehrungen im Rahmen der Nachlassplanung möglich sind und lernen die Instrumente des Schweizer Erbrechts kennen. Zudem erfahren Sie, welche Probleme sich im Rahmen einer Erbteilung ergeben können und wie Sie die wichtigsten Stolpersteine im Erbrecht vermeiden. Zielgruppe: Treuhänder/innen, Steuer- und Vermögensberater/innen, Willensvollstrecker/innen und Juristen/innen.

Crashkurs Erbrecht: Erbschaftsplanung und Erbschaftsanfall rechtssicher handhaben

Veranstaltungen
Mit dem Tod eines Menschen stellen sich unter anderem viele erbrechtlichen Fragen. Und zwar unabhängig davon, ob die Person bereits vor ihrem Tod mit einer Nachlassplanung Vorkehrungen getroffen hat oder nicht. In diesem Crashkurs erhalten Sie einen praxisnahen Überblick rund um die Erbschaftplanung und den Erbschaftsanfall nach Schweizer Recht. Sie erfahren, welche Vorkehrungen im Rahmen der Nachlassplanung möglich sind und lernen die Instrumente des Schweizer Erbrechts kennen. Zudem erfahren Sie, welche Probleme sich im Rahmen einer Erbteilung ergeben können und wie Sie die wichtigsten Stolpersteine im Erbrecht vermeiden. Zielgruppe: Treuhänder/innen, Steuer- und Vermögensberater/innen, Willensvollstrecker/innen und Juristen/innen.

Anforderungen an das formgültige Zustandekommen eines Erbverzichtsvertrags

Rechtsprechung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Vor dem Hintergrund der Anfechtung eines Erbverzichtsvertrags äussert sich das Bundesgericht zu den formellen Anforderungen an einen Erb(verzichts)vertrag. Ein Erbvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Form der öffentlichen letztwilligen Verfügung. Zusätzlich bzw. abweichend davon sind im Falle eines Erbverzichtsvertrags folgende Modalitäten zu beachten: Der Vertrag ist von beiden Parteien zu unterzeichnen, und zwar selbst dann, wenn eine Partei keine Gegenleistung erbringt; beide Parteien müssen vor der Urkundsperson erscheinen und haben ihre Willenserklärung anlässlich des gleichen Vorgangs abzugeben. Beim Selbstlesungsverfahren muss die Urkunde zudem im Beisein der Zeugen und der Urkundsperson unterzeichnet werden.
iusNet ErbR 18.04.2023

Digitale Nachlassplanung

Arbeitshilfen
Eine erste Herausforderung bei der digitalen Nachlassplanung bilden in der Realität häufig ein fehlender Überblick über vorhandene digitale Vermögenswerte und Spuren und eine fehlende Ordnung. Eine zweite Herausforderung ist das Fehlen von Zugangsdaten (Benutzernamen und/oder Passwörter). Eine dritte Herausforderung ist die Praxis der Anbieter. Eine vierte Herausforderung können bei der gerichtlichen Durchsetzung ein allenfalls fehlender Gerichtsstand in der Schweiz und/oder die fehlende Anwendbarkeit schweizerischen Rechts sein. Die Übersicht über Gerichtsstandsklauseln und anwendbares Recht, das Formulierungsbeispiel für einen Vorsorgeauftrag sowie die Checklisten «Digitale Nachlassplanung» und «Digitale Nachlassplanung bei Kryptowährung», alle erarbeitet von Cordula Lötscher im Rahmen ihres Werkes «Der digitale Nachlass», bieten wertvolle Hilfestellung bei der Planung des digitalen Nachlasses.
iusNet ErbR 25.04.2023

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