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Vorsorge- und Nachlassplanung

Vorsorge- und Nachlassplanung

Der Vertrag zugunsten eines Dritten von Todes wegen, das Verschaffungsvermächtnis und ihre Berücksichtigung bei der Pflichtteilsberechnung

Der Vertrag zugunsten eines Dritten von Todes wegen, das Verschaffungsvermächtnis und ihre Berücksichtigung bei der Pflichtteilsberechnung
Vertrag zugunsten eines Dritten | Deckungs-, Leistungs- und Valutaverhältnis | Verschaffungsvermächtnis | Pflichtteil

Die Gefahr von Interessenkonflikten präsumtiver Erben im Kontext des Vorsorgeauftrags

Fachbeitrag
Vorsorge- und Nachlassplanung
Beim Vorsorgeauftrag handelt es sich um ein Institut des Erwachsenenschutzrechts. Zugleich kommt ihm auch erbrechtliche Relevanz zu. Der Vorsorgeauftrag ergänzt Verfügungen von Todes wegen, indem vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Angelegenheiten bereits zu Lebzeiten des Erblassers geregelt werden können. Der Vorsorgeauftrag kann dadurch Einfluss auf den Bestand und die Höhe des zukünftigen Nachlasses der betroffenen Person nehmen. Diese Ausgangslage birgt Konfliktpotenzial, wenn präsumtive Erben als beauftragte Personen im Vorsorgeauftrag eingesetzt werden.
Numa Tschopp
iusNet ErbR 23.12.2024

Schulthess Forum Erbrecht 2025: Nachlassplanung unter dem revidierten internationalen Erbrecht

Veranstaltungen
Das Schulthess Forum Erbrecht bietet auch 2025 wieder einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Erbrecht und soll als Leitfaden für eine vorausschauende und rechtssichere Nachlassplanung dienen. Besonderes Augenmerk gilt diesmal dem Internationalen Erbrecht (IPRG).

Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Liegenschaften in der Erbteilung
Mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB auszuarbeiten. Am 27. September 2024 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage werden namentlich drei Ziele verfolgt, nämlich die Stärkung der Selbstbewirtschaftung, der Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie des Unternehmertums. Mit Blick auf den Erbfall und die Nachlassplanung sind insbesondere zwei der vorgeschlagenen Neuerungen erwähnenswert: die Erhöhung des Anrechnungswerts von wesentlichen Investitionen und die Ermöglichung der Realteilung grosser Gewerbe.
iusNet ErbR 28.10.2024

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