Im Zusammenhang mit der Vererbbarkeit von Verträgen betreffend informationstechnische Systeme ohne Benutzerkonto, von kryptobasierten Vermögenswerten, Domain-Namen, geistigen Schöpfungen des Erblassers und sonstigen digitalen Daten gibt es für die Erben einiges zu beachten. Die wichtigsten Eckpunkte hat Cordula Lötscher in diesen im Rahmen ihres Werkes «Der digitale Nachlass» erarbeiteten Übersichten zusammengestellt.
Im Zusammenhang mit vom Erblasser hinterlassenen Accounts bei E-Mail-Providern, sozialen Medien, Webhostern, Domainnamen-Registraren und anderen Providern bzw. Plattformen etc. gibt es für die Erben einiges zu beachten. Die wichtigsten Eckpunkte hat Cordula Lötscher in diesen im Rahmen ihres Werkes «Der digitale Nachlass» erarbeiteten Übersichten zusammengestellt.
Am 1. Januar 2023 tritt die Erbrechtsrevision in Kraft. Am Schulthess Forum Erbrecht 2023 erwarten Sie spannende Vorträge zu den Änderungen und den Auswirkungen auf die Praxis von Anwaltschaft, Vermögensverwaltung, Treuhand, Notariat und Justiz.