Bisher mussten Akteure in der Schweiz auf ausländische Trusts ausweichen, wenn sie dieses äusserst flexible Instrument einsetzen wollten. Nach mehreren Vorstössen im Parlament soll sich das nun ändern. An seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des schweizerischen Trustrechts. Die Kodifikation des neuen Rechtsinstituts soll im OR erfolgen. Es trägt die wesentlichen Merkmale eines angelsächsischen Trusts und entspricht dem HTÜ, wobei soweit als möglich auf bereits bestehende oder durch die Rechtsprechung präzisierte Regeln verwiesen wird, so etwa im Bereich der «treuhänderischen» Pflichten, beim Folgerecht am Trustvermögen oder bei gerichtlichen Anordnungen im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Berücksichtigt wurden auch die Verpflichtungen der Schweiz bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie in Sachen Steuertransparenz.