Die vertragliche, einvernehmliche Erbteilung kommt in zwei Ausprägungen vor. Bei der einen, der sog. Realteilung, werden die Aktiven des Nachlasses
von den Erben direkt untereinander verteilt. Welche Punkte beachtet werden müssen, damit die Realteilung rechtsgültig zustande kommt, kann dieser Checkliste entnommen werden, die Thomas Weibel und Aline Mata im Rahmen ihres Werks «Die Erbteilung» erstellt haben.