Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 4: Die Verwaltung der Erbschaft
Die Verwaltung der Erbschaft bildet die 4. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1
Sie beginnt mit dem Abschluss des Steuerinventars und endet mit der Zustimmung sämtlicher Erben zum Erbteilungsvertrag. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum Download bereit.
Beginn: Abschluss Steuerinventar
Ende: Zustimmung aller Erben zum Erbteilungsvertrag
1. Involvierte Personengruppen
a. Ehegatten
- Anerkennung güterrechtlicher Vermögensmassen
- Anerkennung über die Abgeltung güterrechtlicher Ansprüche: Saldoerklärung
- Beachtung der Vorrechte gem. Art. 219, 244 sowie 612a Abs. 2 ZGB
b. Erben
- Information über das Honorar für die Willensvollstreckung: Modalitäten
- Evtl. Erklärung der Annahme der Erbschaft und Anfechtungsverzicht (Ungültigkeit/Herabsetzung)
- Erbenversammlungen: nach Bedarf
- Information: laufend, gleichzeitig und gleichmässig; agieren statt reagieren!
- evtl. Mediation und Verhandlungen innerhalb Erbengemeinschaft
- Bericht: mindestens einmal jährlich schriftlich orientieren über:
- Stand des Nachlassvermögens mit Aktiven und Passiven
- evtl. Steuerausweis per 31.12. des vergangenen Jahres (unverteilte Erbschaft)
- weiterer Verlauf der Nachlassabwicklung
- Anerkennung der güterrechtlichen Vermögensmassen
- Anerkennung der Abgeltung güterrechtlicher Ansprüche: Saldoerklärung
- Evtl. Anerkennung von Vor- und Nacherbschaftsvermögen: Saldoerklärung
- Evtl. Anpassen der Anlagestrategie des Erblassers (nach Rücksprache)
- Einigung auf Anrechnungswerte (Beteiligungen an Unternehmen, Mobiliar, Liegenschaften)
- Einigung auf den Teilungsvorschlag
- Genehmigung der Liquidations- und Teilungsrechnung
- Zustimmung zum Erbteilungsvertrag
- Saldoerklärung
- Décharge an Willensvollstrecker
c. Vermächtnisnehmer
- Kontaktieren
- Personalien, Kontaktdaten, Vertretung und Zahlungsinstruktionen
- Erklärung der Annahme der Vermächtnisse
- Sicherstellung der Zahlung der Erbschaftssteuer
- Erfüllung der Vermächtnisse sicherstellen
d. Nachlassgläubiger
- Evtl. Schuldenruf beantragen
- Erblasserschulden bezahlen (bspw. Gesundheitskosten, Mietzinse, Steuern etc.)
- Todesfall- und übrige Erbgangschulden bezahlen
- Erfüllung lebzeitig abgeschlossener Verträge der Erblasser sicherstellen
- Nur ausgewiesene Forderungen bezahlen
- Nicht ausgewiesene Forderungen bestreiten
- Evtl. gerichtliche Prozesse führen (inkl. SchKG)
e. Auflage
- Umsetzung der Auflagen sicherstellen
2. Nachlassvermögen
- Nachlassvermögen analysieren: Struktur, Chancen und Risiken
- Vermögenswerte zu Verkehrswerten (Marktwerte) bewerten, nicht zu Steuerwerten (Beteiligung an Unternehmen, Kunst, Liegenschaften, Schmuck etc.)
- Liquidität laufend planen und kontrollieren
- Rückstellungen bilden für Erbschaftssteuern, Grabunterhalt, übrige Erbgangschulden
- Evtl. Beteiligungen an unverteilten Erbschaften bewerten und evtl. auflösen
- Evtl. Beteiligungen an einfachen Gesellschaften (Ehegattengesellschaft) bewerten
a. Bankguthaben
- Nachlassabwicklungskonto definieren
- Zahlungen ausführen und überwachen
- Rückzugslimiten beachten: grössere Zahlungen und Saldierungen
- Evtl. Bankguthaben konsolidieren
- Wertschriften: evtl. Vermögensverwaltungsverträge nach Rücksprache mit den Erben kündigen
- Wertschriften: evtl. vorzeitig an Erben übertragen (partielle Erbteilung)
- Wertschriften: evtl. nach Rücksprache mit den Erben verkaufen
- Wertschriften: evtl. risikoreiche Anlagen verkaufen, um drohenden Schaden zu verhindern (Schadenminderung)
- Kreditkartenverträge: kündigen, Ausstand bezahlen oder Guthaben einfordern (Rückerstattung)
b. Versicherungen
aa. Krankenkasse: KVG, VVG
- Kostenbeteiligungen prüfen (Arzt- und Spitalrechnungen)
- Leistungsabrechnungen prüfen
- Prämien: Rückerstattung einfordern
bb. SUVA/private Unfallversicherung: VVG
- Unfalltod: Leistungsansprüche geltend machen (bspw. Hinterbliebenenrenten)
- Evtl. private Versicherungsverträge kündigen (Rückerstattung)
cc. Gebäude-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung: VVG
- Weiterführen oder kündigen
- Zukünftige Versicherungsnehmer definieren
- Prämien: Rückerstattung einfordern
- Evtl. Fahrzeugversicherung kündigen
dd. 1. Säule: AHV, IV, ELG
- Ansprüche auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten prüfen
- Evtl. Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen nachträglich geltend machen
ee. 2. Säule: BVG
- Ansprüche auf Renten- und Kapitalleistungen prüfen
- Hinterlassenenrenten durch Arbeitgeber klären lassen
- Evtl. Leistungsansprüche geltend machen
- Freizügigkeitsguthaben: evtl. Anfrage bei <www.zentralstelle.ch>
ff. Säule 3a: VVG und Banksparen
- Leistungsansprüche und Begünstigte prüfen
gg. Säule 3b: Lebens- und besondere Risikoversicherungen: VVG
- Unterlagen gemäss allgemeinen Versicherungsbestimmungen zusammenstellen
- Leistungsansprüche und Begünstigte prüfen und Erstere evtl. geltend machen
- Modalitäten für Kündigung und Auszahlung prüfen
- Evtl. Rückerstattung von Prämien einfordern
c. Hausrat und Wertgegenstände (Mobiliar)
- Antiquitäten, Kunst und Schmuck: evtl. Verkehrswert schätzen lassen
- Evtl. vorzeitig an Erben übertragen (partielle Erbteilung)
- Evtl. Lagerung und Versicherungsdeckung prüfen
- Gemietete Telefonapparate, TV-Boxen etc. zurückgeben
- Leasingverträge prüfen (Fahrzeuge)
- Fahrzeuge verkaufen oder an Erben übertragen
d. Andere Guthaben (Rückerstattungen)
- Guthaben einfordern, nötigenfalls betreiben (SchKG)
- Gefährdete Ansprüche sicherstellen
- Verjährung rechtzeitig unterbrechen
- Gutschriften auf Nachlassabwicklungskonto prüfen
- Abonnemente kündigen (GA, Halbtax, Zeitungen, Zeitschriften etc.)
- Arbeitgeber: Beteiligungen, Boni, Ferien, Lohnfortzahlungen (Art. 338 Abs. 2 OR), Überstunden etc. prüfen
- Kundenkarten kündigen (Cumulus, Globus, Supercard etc.)
- Mitgliedschaften kündigen (ACS, TCS etc.)
- Steuern bezahlen und Rückerstattungen geltend machen (Verrechnungssteuern etc.)
- Verträge kündigen (Fitness-Abos etc.)
e. Immobilien
- Fremdvermietung: Zahlungseingang für Mietzinse kontrollieren
- Evtl. Zwischennutzung organisieren
- Immobilien verwalten (jährliche Betriebsrechnung, Hauswartung, Hypotheken, Miet- und Pachtverträge, Nachbarrecht, Versicherungen etc.)
- Renovationen:
- unaufschiebbare Renovationen durchführen lassen und überwachen
- Umbau- und Erneuerungsarbeiten nur nach Rücksprache mit den Erben in Auftrag geben
- Steuerfolgen (Umwandlung, gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel) beachten
- Heiz- und Nebenkostenabrechnungen erstellen oder prüfen
- Ferienwohnungen: Kurtaxen abrechnen
- Stockwerkeigentum:
- Protokolle, Reglemente, Erneuerungsfonds prüfen
- Stockwerkeigentümerversammlung: Erbengemeinschaft vertreten
- Grundbuch: Erbfolgevermerk mit Erbbescheinigung eintragen lassen (Anmeldung)
- Evtl. Schuldbriefe sicherstellen
- Evtl. Verkauf:
- nur nach Rücksprache mit den Erben: Einigung über den Preis und das Verfahren
- Einholen aller für den Verkauf erforderlichen Bewilligungen
- Grundstückgewinnsteuern prüfen und bezahlen
- Verkauf beim Grundbuchamt anmelden
- Evtl. Übernahme durch Erben:
- latente Grundstückgewinnsteuern berechnen
- Verkehrswert nach Rücksprache mit den Erben schätzen lassen
- Anrechnungswerte: Einigung mit den Erben finden (Betrag oder Verfahren zur verbindlichen Festlegung)
- evtl. partielle Erbteilung vornehmen
- Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt mit dem (partiellen) Erbteilungsvertrag anmelden
- evtl. Ehegattengesellschaft liquidieren
f. Beteiligungen an Unternehmen
- Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse prüfen
- Zeichnungsberechtigungen beachten (Banken, Geschäftsführung, Verwaltungsrat)
- Sofortmassnahmen, die für den Fortbestand des Unternehmens notwendig sind:
- evtl. interimistische Stellvertretung organisieren
- Sicherstellen, dass laufende Aufträge erfüllt werden
- evtl. Geschäftsführung überwachen, bis die Nachfolge geregelt und vollzogen ist
- evtl. rechtmässige Bestellung der Organe beim Gericht beantragen
- Mitgliedschaftsrechte der Erben vertreten
- Evtl. verbriefte Mitgliedschaftsrechte ausüben (Aktien)
- Evtl. Unternehmen liquidieren (nach Rücksprache mit den Erben)
- Evtl. Beteiligungen veräussern:
- nach Rücksprache mit Erben
- Bewertung in Auftrag geben
- Abtretungsverträge erstellen oder prüfen
- Handelsregisterrechtliche Einträge veranlassen (Anmeldung)
- Evtl. Übernahme durch die Erben:
- nach Rücksprache mit den Erben
- Anrechnungswerte und -verfahren: Einigung mit den Erben finden
- evtl. partielle Erbteilung vornehmen
- Handelsregisterrechtliche Einträge veranlassen (Anmeldung)c
3. Administration
a. Erbschaftsverfahren
- Erbbescheinigung in genügender Anzahl beantragen
b. Steuerverfahren
aa. Direkte Steuern: Bund, Kanton und Gemeinde
- Steuern Vorjahre: definitive Veranlagung und Zahlung prüfen
- Steuern 1.1 – Todestag: definitive Veranlagung und Zahlung prüfen
- Steuern Todestag bis 31.12. für überlebenden Ehegatten; nur bei separatem Auftrag
- Evtl. Nebensteuerdomizile (bspw. Liegenschaften): Veranlagung und Zahlung prüfen
- Evtl. interkantonale und internationale Steuerausscheidung: Veranlagung und Zahlung prüfen
- Evtl. Nachsteuerverfahren: Veranlagung und Zahlung prüfen
- Schlussrechnungen für die Zeit bis zum Todestag: prüfen, ob alle Steuern rechtskräftig sind und bezahlt wurden
bb. Steuerausweise unverteilte Erbschaft
- Steuerausweise an Erben:
- bei mehrjährigen Nachlässen
- Nachweis über Erträge und Vermögen per 31.12. aus unverteilter Erbschaft
cc. Erbschaftssteuern
- Vorsicht bei Nachlässen mit Auslandbezug (bspw. US-Wertschriften, Erben mit Wohnsitz im Ausland, Liegenschaften im Ausland)
- Evtl. im Veranlagungsverfahren mitwirken2
- Prov. Erbschaftssteuer-Veranlagung:
- prüfen und bereinigen
- alle Abzüge geltend machen
- Steuerbefreiungen und Freibeträge: mit Beweismitteln geltend machen
- Liquidität für Bezahlung aus Nachlass sicherstellen
- Definitive Veranlagung prüfen und aus Nachlass bezahlen (Anrechnung an die Erbanteile der Erben und Vermächtnisnehmer)
- Evtl. Nebensteuerdomizile beachten (bspw. Liegenschaften)
- Evtl. Querschenkungen beachten (vor der Unterzeichnung des Erbteilungsvertrags)
dd. Verrechnungssteuern
- Verrechnungssteuern in Erbfällen ab Todestag zurückfordern (Formular S-167)
- Verjährungsfrist einhalten (drei Jahre)
- Bis zum Stichtag für die Erbteilung einfordern
- Evtl. ausländische Quellensteuern zurückfordern
c. Nachlassbuchhaltung
- Liquidität monatlich kontrollieren
- Liquidationsrechnung: Einnahmen und Ausgaben per Stichtag erstellen
- Teilungsrechnung: Erbanteile berechnen und bewerten. Zuweisung der Vermögenswerte an die Erben vorschlagen.
- Vermögensausweis per Stichtag für die Erbteilung: Kontrollrechnung erstellen
- Ausnahmsweise auf Nachlassbuchhaltung verzichten:
- nach Rücksprache mit den Erben
- bspw. bei Alleinerbschaft, einfachsten Vermögensverhältnissen etc.
d. Dokumentation
- ID-Kopien: Ehegatten, Erben und Vermächtnisnehmer
- Testamentseröffnungsverfügung (Rechtskraft)
- Erbbescheinigung (Rechtskraft)
- Grundbuchauszüge (Erbfolgevermerk)
- Schlussrechnungen aller involvierten Steuerämter
e. Digitaler Nachlass
- Anweisungen der Erblasser umsetzen (bspw. Löschung von Daten)
- Evtl. nicht benötigte E-Mail-Konten kündigen
- Evtl. Profile löschen (soziale Netzwerke)
- Evtl. kostenpflichtige Online-Verträge kündigen; Rückerstattung einfordern
f. Übrige administrative Tätigkeiten
- Besondere Haftungsrisiken prüfen (Übernahmeverschulden) und evtl. Fachpersonen beiziehen:
- Auslandbezug
- Buchführung (inkl. Liquidations- und Teilungsrechnung)
- Immobilien
- Kunstnachlässe
- Prozessführung (inkl. SchKG)
- Unternehmensnachfolge
- Steuern
- Vermögensverwaltung
- Grabstein: Kosten sicherstellen
- Grabunterhaltsvertrag: regeln und Kosten sicherstellen
- Mietwohnung/Heimzimmer: rechtzeitig kündigen (inkl. Parkplätze)
- Räumung und Reinigung organisieren
- evtl. Nachmieter suchen
- Wohnung abgeben, Abnahmeprotokoll3 ausstellen lassen
- Mieterschäden reparieren lassen
- evtl. Versicherungen kündigen; Rückerstattung einfordern
- Mieterkaution auflösen; Rückerstattung einfordern
- Elektrizität und Erdgas kündigen
- Fernseh-, Radio-, Telefon- und Internetanschluss abmelden; Rückerstattung einfordern
- Arbeitsverhältnisse auflösen (Gärtner, Haushalthilfe, Reinigung etc.); Rückerstattung einfordern
- Kostenpflichtige Verträge kündigen; Rückerstattung einfordern
- ÖV-Abos kündigen; Rückerstattung einfordern
- Strassenverkehrsamt: Fahrzeug und Halter abmelden
- Telefon, Fernsehen, Internet abmelden; Hardware retournieren; Rückerstattung einfordern
- Telefonbucheinträge anpassen oder löschen
- Vereins- und Genossenschaftsmitgliedschaften kündigen; Rückerstattung einfordern
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements kündigen; Rückerstattung einfordern
4. Erbteilungsrelevante Handlungen
- Fristen für Anfechtung (Herabsetzung und Ungültigkeit) beachten
- Teilungsvorschriften beachten
- Evtl. ausgleichungspflichtige Zuwendungen berücksichtigen
- Evtl. herabsetzbare Verfügungen berücksichtigen
- Evtl. Hausrat und Wertgegenstände aufteilen (Realteilung) und Anrechnungswerte mit den Erben vereinbaren
- Evtl. Liegenschaften vorzeitig zuweisen (partielle Erbteilung)
- Evtl. Wertschriften vorzeitig zuweisen (partielle Erbteilung)
- Evtl. Akontozahlungen an Erben vornehmen
- Stichtag für die Erbteilung mit den Erben vereinbaren
- Teilungsvorschlag von den Erben genehmigen lassen
- Erbteilungsvertrag entwerfen und mit Erben bereinigen
- Unterzeichnungs- und Zustimmungsverfahren mit den Erben regeln
- Zustimmung zum Erbteilungsvertrag (inkl. Liquidations- und Teilungsrechnung) bei allen Erben einholen
- bei Immobilien im Nachlass: beglaubigte Unterschriften aller Erben
- bei juristischen Personen als Erben: rechtsgültige Unterschrift gemäss HR-Auszug
- bei unmündigen Erben: evtl. Zustimmung des Teilungsbeistands bzw. der KESB
Dies ist ein Auszug aus dem Werk «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» von Marc’Antonio Iten. Hier (Link ist extern) finden Sie weitere Informationen dazu.