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Kantonale Zuständigkeiten – Die Teilungsart

Arbeitshilfen
Die Zuständigkeiten betreffend die Mitwirkung der Behörde bei der Erbteilung (Art. 609 ZGB), die Bildung von Losen bei Uneinigkeit der Erben (Art. 611 Abs. 2 ZGB), die Entscheidung über die Art der Versteigerung (Art. 612 Abs. 3 ZGB) und die Entscheidung über Veräusserung oder Zuweisung zusammengehörender Sachen/Familienschriften (Art. 613 Abs. 3 ZGB) sind kantonal unterschiedlich geregelt. Die von Thomas Weibel und Aline Mata im Rahmen ihres Werks «Die Erbteilung» erstellte Übersicht erlaubt eine rasche Antwort auf die Frage, welche Behörde im Einzelfall kompetent ist.
Thomas Weibel
Aline Mata
iusNet ErbR 26.04.2022

Kantonale Zuständigkeiten – Sicherungsmassregeln etc.

Arbeitshilfen
Die Zuständigkeiten für Sicherungsmassregeln, Einlieferung und Eröffnung von Testamenten, Protokollierung von Ausschlagungen etc. sind kantonal geregelt. Die von Thomas Weibel und Aline Mata im Rahmen ihres Werks «Die Erbteilung» erstellte Übersicht erlaubt eine rasche Antwort auf die Frage, welche Behörde im Einzelfall kompetent ist.
Thomas Weibel
Aline Mata
iusNet ErbR 23.02.2022

Die Steuerverfahren im Erbgang: Kantonale Übersicht mit Behördenverzeichnis

Arbeitshilfen
Sämtliche Kantone sind verpflichtet, im Erbgang ein Steuerinventar zu erstellen. Mit dem Tod endet die Steuerpflicht des Erblassers und die Steuern werden pro rata temporis aufgrund der unterjährigen Steuererklärung per Todestag erhoben. Gegebenenfalls fallen Erbschaftssteuern an. Eine Übersicht über die kantonalen und kommunalen Behörden, die für das Steuerinventar, die Einschätzung der direkten Bundessteuern, der Staats- und Gemeindesteuern sowie für die Veranlagung der Erbschaftssteuern zuständig sind, finden Sie in dieser Arbeitshilfe, die Marc'Antonio Iten im Rahmen seines Werks «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» erstellt hat.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 27.04.2021