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Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 3: Die Inventarisation des Nachlassvermögens

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 3: Die Inventarisation des Nachlassvermögens

 

Die Inventarisation des Nachlassvermögens bildet die 3. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1  

Sie beginnt mit dem Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses und endet mit dem Abschluss des Steuerinventars. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum  Download bereit.

Beginn:    Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses
Ende:    Abschluss des Steuerinventars

1.    Involvierte Personengruppen

a.     Ehegatten

  • Personalien, Kontaktdaten, Vertretung und Zahlungsinstruktionen
  • Regelung der Zuständigkeiten (insb. Zahlungsverkehr)
  • Güterstand
  • Eigengüter (Belege)
  • Prov. Zuordnung der Vermögenswerte zu den güterrechtlichen Massen
  • Abgrenzung der ehelichen Schulden von Erblasserschulden
  • Darlehen, Erbvorbezüge und Schenkungen
  • Spesenbelege und Quittungen für Nachlasspassiven

b.     Erben

  • Personalien, Kontaktdaten, Vertretung und Zahlungsinstruktionen
  • Kontaktaufnahme (soweit bekannt)
  • Regelung der Zuständigkeiten (insb. Zahlungsverkehr)
  • Prüfen, ob alle Erben mündig und handlungsfähig sind
  • Für unmündige Erben: Evtl. Mitwirkung der KESB bei der Erbteilung beantragen
  • Hinweis bei Verdacht auf Überschuldung der Erbschaft: Ausschlagung oder Annahme unter öffentlichem Inventar. – Achtung Fristen:
    • ein Monat für die Annahme unter öffentlichem Inventar (Art. 580 Abs. 2 ZGB)
    • drei Monate für die Ausschlagung (Art. 567 Abs. 2 ZGB)
  • Evtl. letztwillige Verfügungen und Erbverträge privat eröffnen
  • Darlehen, Erbvorbezüge und Schenkungen
  • Evtl. erste informelle Erbenversammlung: Auslegeordnung
  • Spesenbelege und Quittungen für Nachlasspassiven

c.     Nachlassgläubiger

  • Überblick verschaffen
  • Evtl. über Todesfall informieren, Mahnstopp beantragen und Korrespondenz regeln
  • Erblasserschulden in Erfahrung bringen und von ehelichen Schulden abgrenzen

2.     Nachlassvermögen

  • Überblick verschaffen
  • Detaillierte Analyse der Nachlassregelung des Erblassers
  • Detaillierte Analyse der Vermögenssituation des Erblassers
  • Evtl. Vor- und Nacherbschaftsvermögen voneinander abgrenzen
  • Verfügungsverbot beachten (Art. 156 Abs. 1 DBG)

a.     Bargeld, Gold und andere Edelmetalle

  • Bargeld auf ein Nachlassabwicklungskonto einzahlen
  • Gold und andere Edelmetalle inventarisieren (nicht alleine)
  • Sicher aufbewahren

b.     Bankguthaben

  • Legitimation: Willensvollstreckerzeugnis
  • Korrespondenz regeln
  • Vollmachten regeln
  • Daueraufträge und LSV: Überblick verschaffen, evtl. stornieren
  • Konti: Saldo- und Zinsbescheinigungen per Todestag
  • Depots: Steuerreports per Todestag
  • Hypotheken: Saldo- und Zinsbescheinigungen per Todestag
  • Sonderprodukte: Kreditkarten, Schrankfächer, Treuhandanlagen, Vermögensverwaltungsverträge, wirtschaftliche Berechtigungen etc.
  • Schrankfächer: öffnen (nicht alleine) und Inhalt inventarisieren (Protokoll, kollektiv zu zweien)
  • Kryptowährungen: Bescheinigung per Todestag

c.     Versicherungen

aa.     Krankenkasse (KVG, VVG)

  • Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
  • Todesfall melden
  • Korrespondenz regeln
  • Policen kündigen
  • Steuerbescheinigung per Todestag einholen (inkl. ungedeckte Krankheitskosten)

bb.    SUVA/private Unfallversicherungen (UVG)

  • Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
  • Todesfall melden
  • Korrespondenz regeln
  • Policen kündigen
  • Evtl. Steuerbescheinigung per Todestag einholen

cc.     Gebäude-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung (VVG)

  • Legitimation: Willensvollstreckerzeugnis
  • Todesfall melden
  • Korrespondenz regeln
  • Evtl. Policen kündigen

dd.    1. Säule (AHV)

  • Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
  • Todesfall melden
  • Korrespondenz regeln
  • Steuerbescheinigung per Todestag einholen

ee.     2. Säule (BVG)

  • Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
  • Todesfall melden
  • Korrespondenz regeln
  • Reglemente anfordern
  • Begünstigtenordnung prüfen
  • Evtl. Steuerbescheinigung per Todestag einholen

ff.     Säule 3a (VVG/Banksparen)

  • Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
  • Todesfall melden
  • Korrespondenz regeln
  • Policen kündigen
  • Begünstigtenordnung prüfen
  • Evtl. Steuerbescheinigung per Todestag einholen

gg.     Säule 3b (Lebens- und besondere Risikoversicherungen; VVG)

  • Legitimation: amtliche Todesurkunde und Willensvollstreckerzeugnis
  • Todesfall melden
  • Korrespondenz regeln
  • Policen kündigen
  • Begünstigtenordnung prüfen
  • Evtl. Rückkaufswerte im Inventar berücksichtigen: Pflichtteile wahren

d.     Hausrat und Wertgegenstände (Mobiliar)

  • Wertvolle Antiquitäten, Kunstgegenstände und Schmuck inventarisieren (nicht alleine)
  • Evtl. von einer Fachperson schätzen lassen
  • Sicher aufbewahren

e.     Andere Guthaben (Rückerstattungen)

  • Überblick verschaffen
  • Evtl. Anteile an unverteilten Erbschaften mit Aktiven und Passiven
  • Evtl. Anteile an einfachen Gesellschaften mit Aktiven und Passiven (bspw. Ehegattengesellschaft an Liegenschaften)
  • Evtl. Guthaben (bspw. Darlehen etc.)
  • Evtl. Genossenschaftsanteile

f.     Immobilien

  • Überblick verschaffen
  • Grundbuchauszüge bestellen
  • Evtl. Willensvollstreckung im Grundbuch eintragen lassen (Art. 962a Ziff. 2 ZGB)
  • Evtl. Mieterspiegel erstellen
  • Liegenschaftsabrechnung per Todestag erstellen
  • Steuer- und Marktwerte ermitteln
  • Evtl. Schuldbriefe sicherstellen
  • Betriebskosten erheben
  • STWE: Korrespondenz mit Verwaltung regeln
  • STWE: Einlagen Betriebskonto und Erneuerungsfonds per Todestag anfragen

g.     Beteiligungen an Unternehmen

  • Überblick verschaffen
  • Statuten anfordern
  • Gesellschaftsrechtliche Verträge prüfen (bspw. Aktionärbindungsverträge etc.)
  • Steuer- und Marktwerte per Todestag ermitteln
  • Evtl. Aktien sicherstellen

3.     Administration

a.     Erbschaftsverfahren

  • Erbbescheinigung in genügender Zahl beantragen2
  • Evtl. bei gerichtlichen Adressnachforschungen mitwirken
  • Evtl. Mitwirkung KESB beantragen und das Verfahren koordinieren

b.     Steuerinventar

  • Am amtlichen Inventarisationsverfahren mitwirken3
  • Evtl. Termin mit zuständiger Behörde vereinbaren4
  • Fristen prüfen und evtl. erstrecken lassen
  • Inventarunterlagen/Inventarfragebogen vervollständigen
  • Tresoröffnung protokollieren
  • Todesfallkosten schätzen oder Pauschale geltend machen
  • Steuerinventar prüfen
  • Inventarunterlagen zusammen mit der Steuererklärung per Todestag einreichen5

c.     Übrige Steuerverfahren

aa.     Steuererklärungen

  • Fristen prüfen und evtl. erstrecken lassen
  • Vorjahre prüfen und evtl. nachholen
  • Steuererklärung 1.1. – Todestag (unterjährig)
  • Evtl. Steuererklärung Todestag – 31.12. (unterjährig) für überlebenden Ehegatten (auf separaten Auftrag)
  • Evtl. interkantonale Steuerausscheidung vornehmen (Betriebsstätten und Liegenschaften)
  • Evtl. internationale Steuerpflichten klären (bspw. EU-Erbschaftssteuern, US Estate Tax etc.)

bb.     Nachdeklaration unversteuerter Vermögenswerte (Miniamnestie)

  • Nicht deklarierte Vermögenswerte der Erblasser in Erfahrung bringen
  • Vorgehen mit den Erben klären
  • Vorgehen mit dem Ehegatten und weiteren betroffenen Personen koordinieren
  • Verfahren rechtzeitig einleiten

d.     Nachlassbuchhaltung

  • Inventar mit Aktiven und Passiven per Todestag erstellen (Marktwerte)
  • Nachlassbuchhaltung einrichten (Liquidationsrechnung)

e.     Dokumentation

  • Willensvollstreckerzeugnis
  • Eheverträge
  • Erbverträge
  • Letztwillige Verfügungen
  • Verträge über Darlehen, Erbvorbezüge, Schenkungen und Liegenschaftsabtretungen
  • Evtl. Erbenvollmacht bei Aufenthalt/Wohnsitz im Ausland
  • Evtl. Steuerunterlagen der letzten Jahre beim Steueramt einfordern6 

f.     Digitaler Nachlass

  • Überblick über die elektronischen Datenträger, E-Mail-Konten, sozialen Netzwerke sowie kostenpflichtigen Online-Dienste des Erblassers verschaffen
  • Zugang prüfen

g.     Übrige administrative Tätigkeiten

  • Post umleiten lassen
  • Evtl. Nachsendeauftrag aufgeben
  • Todesfallmeldungen an Liegenschaftsverwaltung, Telefongesellschaft, Telekom-Anbieter etc.
  • Mietverträge rechtzeitig kündigen (Mietwohnung, Heimzimmer)
  • Strassenverkehrsamt: Kontrollschilder deponieren

4.     Erbteilungsrelevante Handlungen

  • Keine Teilungshandlungen, solange offen ist, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird
  • Keine Teilungshandlungen, bis das Steuerinventar abgeschlossen ist (Verfügungsverbot)7
  • Risikoabschätzung: Herabsetzungs- und/oder Ungültigkeitsklagen

 

Dies ist ein Auszug aus dem Werk «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» von Marc’Antonio Iten. Hier (Link ist extern) finden Sie weitere Informationen dazu.

  • 1. N 199.
  • 2. Kantonale Übersicht im Anhang (Erbschaftsverfahren).
  • 3. Kantonale Übersicht im Anhang (Steuersverfahren).
  • 4. Kantonale Übersicht im Anhang (Steuersverfahren).
  • 5. Kantonale Übersicht im Anhang (Steuersverfahren).
  • 6. Kantonale Übersicht im Anhang (Steuersverfahren).
  • 7. N 318.
iusNet ErbR 25.08.2020

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 3: Die Inventarisation des Nachlassvermögens

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Nachlassverwaltung

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 3: Die Inventarisation des Nachlassvermögens

Marc’Antonio Iten

 

Die Inventarisation des Nachlassvermögens bildet die 3. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1  

Sie beginnt mit dem Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses und endet mit dem Abschluss des Steuerinventars. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum  Download bereit.

Beginn:    Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses
Ende:    Abschluss des Steuerinventars

iusNet ErbR 25.08.2020

 

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