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Erbrecht > Arbeitshilfen > Die Willensvollstreckung Fünf Phasen – Checkliste Phase 5 der Vollzug der Erbteilung

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 5: Der Vollzug der Erbteilung

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 5: Der Vollzug der Erbteilung

 

Der Vollzug der Erbteilung bildet die 5. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1 

Sie beginnt mit der rechtsgültigen Zustimmung sämtlicher Erben zum Erbteilungsvertrag und endet mit der vollständigen Überführung der Aktiven und Passiven des Nachlassvermögens in das Allein- oder Miteigentum der berechtigten Erben. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum Download bereit.

Beginn:    Zustimmung aller Erben zum Erbteilungsvertrag
Ende:    Vollständige Übertragung des Nachlassvermögens in das Allein- oder Miteigentum der Erben

1.     Involvierte Personengruppen

a.     Ehegatten

  • Güterrechtliche Zuweisung gemäss Erbteilungsvertrag

b.     Erben

  • Erbanteile gemäss Erbteilungsvertrag zuweisen
  • Hinweis auf persönliche und solidarische Haftung nach der Erbteilung (Art. 639 f. ZGB)
  • Evtl. Hinweis auf die Deklarationspflicht der verteilten Erbschaft

2.     Nachlassvermögen

a.     Bargeld, Gold und andere Edelmetalle

  • Zuweisung gemäss Erbteilungsvertrag

b.     Bankguthaben

  • Auf Erblasser lautende Konti saldieren
    • Schlusssaldo gemäss Erbteilungsvertrag überweisen
  • Auf Erblasser lautende Depots auflösen
    • Wertschriften gemäss Erbteilungsvertrag zuweisen
  • Schrankfächer kündigen, Schlüssel zurückgeben und Inhalt zuweisen

c.     Versicherungen

  • Evtl. Versicherungspolicen den Erben übergeben

d.     Andere Guthaben (Rückerstattungen)

  • Verrechnungssteuern: Rückerstattung prüfen

e.     Immobilien

  • Gemäss Erbteilungsvertrag zuweisen
    • Eigentumsübertragung infolge Erbteilung im Grundbuch eintragen lassen (Anmeldung)
    • Schuldbriefe übertragen
    • evtl. Aufschub der Grundstückgewinnsteuer beantragen

f.     Beteiligungen an Unternehmen

  • Gemäss Erbteilungsvertrag zuweisen
    • formelle Vorschriften beachten (Abtretung, Indossament, Aushändigen der Titel)
    • evtl. Handelsregistereinträge bereinigen lassen

3.     Administration

a.     Nachlassbuchhaltung

  • Evtl. mit einer Schlussabrechnung alle Rückstellungen auflösen

b.     Dokumentation

  • Erbteilungsvertrag
    • von allen Erben unterzeichnet, oder separate Zustimmungserklärung aller Erben
    • bei unmündigen Erben: evtl. Zustimmung des Teilungsbeistands bzw. der KESB
    • bei juristischen Personen als Erben müssen die Unterschriften rechtsgültig sein (gemäss HR-Auszug)
    • bei Immobilien im Nachlass sind die Unterschriften der Erben amtlich beglaubigen zu lassen
  • Evtl. von allen Erben genehmigte Schlussabrechnung (Auflösung von Rückstellungen)
  • Bereinigte Grundbuchauszüge (Zuweisung infolge Erbteilung)
  • Bereinigte Handelsregisterauszüge

c.     Digitaler Nachlass

  • Hardware gemäss Erbteilungsvertrag zuweisen
  • Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) gemäss Erbteilungsvertrag aushändigen

d.     Übrige administrative Tätigkeiten

  • Schlusskontrolle gemäss Checklisten Phasen 2–5 im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung
  • Banken, Liegenschaftenverwalter, Steuerämter, Versicherer etc. über das Ende des Mandats informieren
  • Relevante Unterlagen zehn Jahre lang archivieren

4.     Erbteilungsrelevante Handlungen

  • Erbteilungsvertrag vollziehen
  • Evtl. Schlussbericht (Auflösung von Rückstellungen) allen Erben zur Genehmigung vorlegen

 

Dies ist ein Auszug aus dem Werk «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» von Marc’Antonio Iten. Hier (Link ist extern) finden Sie weitere Informationen dazu.

 

  • 1. N 199.
iusNet ErbR 21.12.2020

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 5: Der Vollzug der Erbteilung

Arbeitshilfen
Nachlassverwaltung

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 5: Der Vollzug der Erbteilung

Marc’Antonio Iten

 

Der Vollzug der Erbteilung bildet die 5. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1 

Sie beginnt mit der rechtsgültigen Zustimmung sämtlicher Erben zum Erbteilungsvertrag und endet mit der vollständigen Überführung der Aktiven und Passiven des Nachlassvermögens in das Allein- oder Miteigentum der berechtigten Erben. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum Download bereit.

Beginn:    Zustimmung aller Erben zum Erbteilungsvertrag
Ende:    Vollständige Übertragung des Nachlassvermögens in das Allein- oder Miteigentum der Erben

iusNet ErbR 21.12.2020

 

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