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Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 2: Die Sofortmassnahmen nach dem Tod der Erblasser

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 2: Die Sofortmassnahmen nach dem Tod der Erblasser

 

Die Sofortmassnahmen nach dem Tod bilden die 2. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1

Sie beginnt mit der Kenntnis vom Tod eines Erblassers und endet mit dem Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum Download bereit.

Beginn:     Kenntnis vom Tod des Erblassers/der Erblasserin
Ende:     Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses

1.    Involvierte Personengruppen

a.    Ehegatten

  • In angemessener Form kondolieren
  • Anordnungen für den Todesfall (Bestattung) unverzüglich weiterleiten oder umsetzen
  • Bei Bedarf mit Rat und Tat unterstützen2

b.    Erben

  • In angemessener Form kondolieren
  • Anordnungen für den Todesfall (Bestattung) unverzüglich weiterleiten oder umsetzen
  • Bei Bedarf mit Rat und Tat unterstützen3
  • Hinweis auf Nichteinmischung bis geklärt ist, ob das Erbe ausgeschlagen wird (Art. 571 ZGB)

2.     Nachlassvermögen

a.     Bargeld, Gold und andere Edelmetalle

  • Inventarisieren (nicht alleine, Kollektivunterschrift)
  • Evtl. sichern

b.     Bankguthaben

  • Evtl. Todesfall melden
  • Evtl. Vollmachten widerrufen
  • Evtl. Bankkarten sicherstellen

c.     Versicherungen Säule 3b: Lebens- und besondere Risikoversicherungen

  • Unfalltod: sofort telefonisch benachrichtigen

d.     Hausrat und Wertgegenstände (Mobiliar)

  • Haus/Wohnung/Heimzimmer sichern
  • Wohnung/Heimzimmer räumen (lassen)
  • Lebensmittel (Kühlschrank) entsorgen
  • Evtl. Siegelung beantragen oder Schlösser auswechseln lassen
  • Regelmässig Briefkasten leeren/Post umleiten
  • Wertsachen inventarisieren (nicht alleine), fotografieren und evtl. sichern
  • Zugang zu Antiquitäten, Kunst, Schmuck etc. kontrollieren

e.     Immobilien

  • Überblick verschaffen
  • Verwaltung kontaktieren
  • Keine Liegenschaftenverwaltung: Verwaltung sicherstellen

3.     Administration

a.     Erbschaftsverfahren

  • Erbverträge, Testamente (und Nachträge) unverzüglich der zuständigen Behörde zur amtlichen Eröffnung einreichen4
  • Annahme oder Ablehnung des Willensvollstreckungsmandats innerhalb von 14 Tagen ab Anfrage der zuständigen Behörde melden5 – Achtung: Stillschweigen gilt als Annahme (Art. 517 Abs. 2 ZGB)
  • Willensvollstreckerzeugnis in ausreichender Zahl beantragen6

b.     Dokumentation

  • AHV-Ausweis: Unterlagen des Erblassers
  • Weitere Ausweise (Pass, ID, Personalausweis): Unterlagen des Erblassers
  • Ärztliche Todesbescheinigung: Arzt oder Spital
  • Amtliche Todesurkunde: Zivilstandsamt am letzten Wohnsitz des Erblassers7
  • Bankbelege und Hinweise auf andere Vermögenswerte: Unterlagen des Erblassers
  • Familienbüchlein/Familienurkunde: Zivilstandsamt am letzten Wohnsitz des Erblassers8
  • Letzte Steuererklärung: zuständiges Steueramt9
  • Mietverträge: Unterlagen des Erblassers oder der Vermieter
  • Versicherungspolicen: Unterlagen des Erblassers oder der Versicherer

c.     Digitaler Nachlass

  • Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) beschaffen und Zugang prüfen
  • Hardware sicherstellen (Harddisks, Laptops, PCs, Smartphones, Tablets, USB-Sticks etc.)

d.     Übrige administrative Tätigkeiten

  • Arbeitgeber sofort informieren; insbesondere bei einem Nichtbetriebsunfall (der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Anmeldung bei der SUVA/Unfallversicherung)
  • Versorgung von Haustieren sicherstellen und langfristig organisieren

4.     Erbteilungsrelevante Handlungen

  • Keine Teilungshandlungen vornehmen

 

Dies ist ein Auszug aus dem Werk «Die Willensvollstreckung in fünf Phasen» von Marc’Antonio Iten. Hier (Link ist extern) finden Sie weitere Informationen dazu.

iusNet ErbR 30.06.2020

Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 2: Die Sofortmassnahmen nach dem Tod der Erblasser

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Die Willensvollstreckung in fünf Phasen – Checkliste Phase 2: Die Sofortmassnahmen nach dem Tod der Erblasser

Marc’Antonio Iten

 

Die Sofortmassnahmen nach dem Tod bilden die 2. Phase im Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung.1

Sie beginnt mit der Kenntnis vom Tod eines Erblassers und endet mit dem Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses. Die unten gezeigte Checkliste steht hier auch zum Download bereit.

Beginn:     Kenntnis vom Tod des Erblassers/der Erblasserin
Ende:     Eingang des Willensvollstreckerzeugnisses

iusNet ErbR 30.06.2020

 

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