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Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Mehr als ein Jahr nach dem Tod des belgischen (und eventuell auch griechischen) Staatsbürgers D.B. wurden dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn von A. darüber informiert, dass zwei Testamente existierten, mit denen A. zum Erben des gesamten Vermögens eingesetzt worden sei. In der Folge wurde auf Gesuch von A. über die zwei Immobilien in der Schweiz die Erbschaftsverwaltung angeordnet und im Grundbuch angemerkt. In Griechenland sind eine Erbschafts- und eine Ungültigkeitsklage hängig. Streitig ist, ob A.s Gesuch um Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch zu Recht abgewiesen wurde.
iusNet ErbR 07.11.2023

Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen

Dahinfallen vorsorglicher Massnahmen wegen nicht rechtzeitiger Prosequierung?

A.B. und V. sind die Söhne und Erben von B.B., die zu Lebzeiten Eigentümerin zweier Wohnungen in Lausanne mit Garagen und Keller war. A.B. hatte vor dem Cour d’appel et des tribunaux in Monaco eine Erbverzichtserklärung abgeben lassen. Da deren Bedeutung für den in der Schweiz gelegenen Nachlass kontrovers war, erwirkte A.B. vorsorgliche Massnahmen gegen V. Streitig ist, ob die Vorinstanz zu Recht festgestellt hat, dass die Massnahmen hinfällig seien, weil A.B. nicht innert der ihm mit Anordnung der Massnahmen gesetzten Frist Klage eingeleitet habe, oder ob allenfalls das in Monaco bereits hängige Verfahren als Klage in der Hauptsache anzusehen ist.
iusNet ErbR 23.11.2023

Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Inventar bei Nacherbeneinsetzung

Die Eheleute F.V. und D.V. hatten mit Erbvertrag F.V., den Sohn C.V. sowie die Enkelin K. als Erben eingesetzt, wobei der Erbteil von F.V. mit einer Nacherbschaft zugunsten von C.V. und K. belastet war. Nach dem Tod von D.V. ordnete die Behörde ein Inventar über das Nachlassvermögen an. Nach dessen Abschluss verlangten C.V. und K. eine nicht bezifferte Änderung der Aufteilung der im Inventar aufgeführten Eigengüter, da ihnen das F.V. zugewiesene Eigengut zu hoch erschien, bzw. Informationen über die Herkunft von Geldern auf vier Bankkonten von F.V. sowie von F.V. zusammen mit D.V., um ggf. eine Berichtigung des Inventars verlangen zu können.
iusNet ErbR 23.11.2023

Zustellung einer gerichtlichen Urkunde; öffentliches Inventar

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Zustellung einer gerichtlichen Urkunde; öffentliches Inventar

Über den Nachlass H. wurden auf Gesuch der Tochter A. die Erbschaftsverwaltung und ein öffentliches Inventar angeordnet. A. legte gegen den Entscheid, mit dem die Justice de Paix das Inventar für geschlossen erklärte, Berufung ein. Sie macht geltend, das Inventar sei unvollständig - bedeutende Beträge seien von Miterben entwendet worden. Vorab war zu klären, ob die Berufung rechtzeitig erhoben wurde und, damit verbunden, ob die Zustellung an A.s angebliches Zustellungsdomizil als ordnungsgemässe Zustellung qualifziere.
iusNet ErbR 21.11.2023

Berechnung von Monatsfristen – ZPO und EuFrÜb

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Bundesgericht klärt Frage umstrittene Frage, wann nach Monaten bestimmte Fristen zu laufen beginnen

- aktualisiert - 
Nach dem Wortlaut von Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO beginnen Monatsfristen am Tag nach der Zustellung zu laufen und enden im letzten Monat der Frist an dem dem Folgetag entsprechenden Monatstag. Das direkt und auch im Binnenverhältnis anwendbare EuFrÜb sieht vor, dass Monatsfristen an demjenigen Tag enden, der nach seiner Zahl dem dies a quo entspricht. Geht man davon aus, dass der dies a quo gemäss EuFrÜb dem fristauslösenden Ereignistag entspricht, so widerspricht die Regelung der ZPO der völkerrechtlichen Regelung. Letztere geniesst gemäss Kantonsgericht Vorrang, da Hinweise darauf fehlten, dass sich der Gesetzgeber bewusst über das EuFrÜb hätte hinwegsetzen wollen. - Zwischenzeitlich hat das Bundesgericht die Frage entschieden, wann nach Monaten bestimmte Fristen zu laufen beginnen.
iusNet ErbR 12.12.2023

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Zu Unrecht angeordnete konkursamtliche Liquidation?

Der in Marokko geborene Schweizer Staatsbürger A. verstarb 2021 im Kanton Genf. Er hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau B. sowie zwei Töchter C. und D. Alle drei Erben erklärten, die Erbschaft in Marokko ohne Vorbehalt und Bedingungen auszuschlagen. Auf Antrag der Justice de Paix ordnete das Konkursgericht die konkursamtliche Liquidation des Nachlasses an. Die Erben fordern mit Beschwerde und Aufsichtsbeschwerde die Aufhebung des Konkurses, denn die Ausschlagungen beträfen nur die Güter des Erblassers in Marokko und die Justice de Paix hätte sie daher entweder als nichtig oder als nur auf die Güter in Marokko bezogen ansehen müssen.
iusNet ErbR 12.12.2023

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Das Bezirksgericht setzte G. als Spezialerbenvertreter ein mit der Anweisung, die Aktien der F. AG, deren alleinige Aktionärin eine Erbengemeinschaft ist, zu verwalten. Nachdem sämtliche von ihm eingesetzten Verwaltungsräte der F. AG ihr Amt niedergelegt hatten, trat G. zurück. In der Folge ernannte das Bezirksgericht eine Grosskanzlei als Spezialerbenvertreterin. Dagegen wehren sich zwei der vier Erben. Insbesondere nicht einverstanden sind sie mit den Kosten, die sich aufgrund des Stundensatzes der Mandatsleiterin von CHF 740 abzeichnen.
iusNet ErbR 18.12.2023

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Die Parteien stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Der Kläger stellte insb. das Begehren, es sei festzustellen, dass der Nachlass eine hälftige Beteiligung an einer aufgelösten, aber noch nicht liquidierten einfachen Gesellschaft mit ihm beinhalte. Die Berufungsinstanz erwog nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts, dass es keine einfache Gesellschaft gebe, und wies die Sache im Übrigen an die erste Instanz zurück. Das Bundesgericht prüft, ob es bei diesem Entscheid um einen Teilentscheid (Variante des Endentscheids) oder um einen nur unter besonderen Voraussetzungen anfechtbaren Zwischenentscheid handelt.
iusNet ErbR 19.12.2023

Erbteilung: Ausgleichungspflicht («Gratis-Wohnen»), Gesamthandanteil im Nachlass, Antrag auf Tilgung bzw. Sicherstellung von Schulden vor der Teilung u.a.m.

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Erbteilung: Ausgleichungspflicht («Gratis-Wohnen»), Gesamthandanteil im Nachlass, Antrag auf Tilgung bzw. Sicherstellung von Schulden vor der Teilung u.a.m.

Die Parteien, A., C. und F., sind die Kinder und Erben von H. und I. und stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Streitgegenstand des Berufungsverfahrens bilden u.a. die Ausgleichungspflicht von C., die Zuweisung bzw. Versteigerung von sich im Nachlass befindenden Liegenschaften, die ungeteilte Belassung im Nachlass des 40%-Anteils an einer im Gesamteigentum der Erbengemeinschaft von H. sowie einer weiteren Erbengemeinschaft stehenden Liegenschaft sowie eine allfällige Tilgung bzw. Sicherstellung der Schulden der Nachlässe vor Vollzug der Teilung.
iusNet ErbR 18.01.2024

Berichtigung des Urteilsdispositivs

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Berichtigung des Urteilsdispositivs

Das Bezirksgericht hiess ein Gesuch der Beklagten um Berichtigung einer Dispositivziffer im Urteil dahingehend gut, als dass es die Bezeichnung des Konkursamtes als für die angeordnete öffentliche Versteigerung zuständige Institution strich. Hinsichtlich der öffentlichen Versteigerung lägen übereinstimmende Parteianträge vor, weshalb es sich um eine freiwillige öffentliche Versteigerung handle. Aus den Erwägungen ergebe sich der Wille des Gerichts, antragsgemäss zu entscheiden. Dagegen wehren sich die Kläger. Sie machen geltend, die Versteigerung sei keinesfalls freiwillig, weshalb die Regeln über die Zwangsvollstreckung zur Anwendung kommen müssten und kein Fall der Berichtigung vorliege.
iusNet ErbR 18.01.2024

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