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Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Der 2015 verstorbene E. hinterliess als gesetzliche Erben A., B., C. und D. In seinem Nachlass befinden sich sämtliche Namenaktien der F. AG mit Sitz in U. Im Mai 2020 setzte das Bezirksgericht G. als Spezialerbenvertreter ein mit der Anweisung, die Aktien zu verwalten und sämtliche zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Nachdem die von ihm eingesetzten Verwaltungsräte der F. AG ihr Amt niedergelegt hatten, erklärte G. seinen Rücktritt. In der Folge ernannte das Bezirksgericht die Gross-Wirtschaftskanzlei Z. AG mit Rechtsanwältin I. als Mandatsleiterin zur Spezialerbenvertreterin. 

Dagegen erhoben sowohl A. als auch B. (je einzeln) erfolglos Berufung. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragt A., es sei der vorinstanzliche Entscheid aufzuheben und ein Erbenvertreter zu bestellen, welcher zulasten des Nachlasses und ohne Vorleistungspflicht von ihm oder B. dem Anforderungsprofil entspreche und einen Honorarsatz von max. CHF 500 (zzgl. Mehrwertsteuer) verlange. Mit im Wesentlichen identisch formulierter Beschwerde wendete sich auch B. an das Bundesgericht. Da die beiden Verfahren die gleichen Parteien und den...

iusNet ErbR 18.12.2023

 

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