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Zustellung einer gerichtlichen Urkunde; öffentliches Inventar

Zustellung einer gerichtlichen Urkunde; öffentliches Inventar

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Zustellung einer gerichtlichen Urkunde; öffentliches Inventar

Der iranische Staatsangehörige H. verstarb 2016 mit letztem Wohnsitz in Genf. Er hinterliess seine Ehefrau D. und vier Kinder A., C., E. und B. Mit Entscheid vom 23. März 2017 beauftragte die Justice de Paix auf Gesuch von A. RA G. mit der Erstellung eines öffentlichen Inventars; gleichentags ordnete sie auch die von A. ersuchte Erbschaftsverwaltung an und ernannte RA L. als Erbschaftsverwalter. 

In ihrem Bericht vom 4. Oktober 2017 stellte L. u.a. fest, dass die Situation in Bezug auf den Nachlass unübersichtlich sei. Die gesammelten Informationen schienen die Behauptungen von A. zu bestätigen, dass ihr verstorbener Vater Bankbeziehungen im Wert von mehreren Millionen hatte. Diese Werte seien jedoch nicht mehr auf den am Todestag noch aktiven Konten verbucht. 

Das finale Inventar wies einen Aktivenüberschuss von CHF 365 243 aus. Mit Entscheid vom 11. März 2022 erklärte die Justice de Paix das Inventar für geschlossen und forderte die Erben auf, sich innert Monatsfrist zu äussern, ob sie die Erbschaft ausschlagen, die amtliche Liquidation verlangen oder die Erbschaft unter öffentlichem Inventar oder vorbehaltlos annehmen....

iusNet ErbR 21.11.2023

 

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