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Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Der belgische (und eventuell auch griechische) Staatsbürger D.B. verstarb im Februar 2014. In seinem Nachlass befinden sich namentlich zwei Immobilien (Stockwerkeigentums­anteile) in V. Er war verheiratet mit C., mit der er einen gemeinsamen Sohn, B.B., hatte. Im Juni 2014 einigten sich B.B. und C. mit vor einem Notar unterzeichneter Urkunde auf den Übergang des nackten Eigentums an besagten Stockwerk­eigentums­anteilen an B.B. und die Errichtung einer Nutzniessung zugunsten von C. Mit Schreiben vom Juli 2015 setzte A. B.B. und C. in Kenntnis, dass D.B. Testamente vom April und November 2003 hinterlassen habe, mit welchen er A. – vorbehältlich einiger ausdrücklich genannter Nachlasswerte – als Erbe des gesamten Vermögens eingesetzt habe. A. bat B.B. und C. insbesondere um Herausgabe der beiden Immobilien. Aktuell sind vor den griechischen Gerichten Erbschafts- und Ungültigkeitsklagen hängig. 

Mit Verfügung vom Mai 2017 ordnete der Gemeinderichter von V. auf Ersuchen von A. die Erbschaftsverwaltung über die beiden Grundstücke an. Der Erbschaftsverwalter wurde am 2. August 2017 im Grundbuch angemerkt...

iusNet ErbR 07.11.2023

 

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