Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?
Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?
Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?
Die Erblasserin D. starb 2006. Als gesetzliche Erben hinterliess sie ihren zweiten Ehemann A., mit dem sie seit 1984 im Konkubinat gelebt und den sie 1995 geheiratet hatte, sowie die zwei Kinder B. und C. aus erster Ehe.
Anlässlich der Scheidung von ihrem ersten Ehemann 1984 übernahm D. ein Grundstück. D. und A. beschlossen, neben dem bereits bestehenden Gebäude auf diesem Grundstück ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Dieses wurde 2005/2006 erstellt, vom ursprünglichen Grundstück abparzelliert und Anfang 2006 verkauft. Im Mai 2013 machte A. gegen B. und C. eine Erbteilungsklage anhängig. Er beantragte insbesondere, bei der Feststellung des Umfangs der Erbschaft sei zu berücksichtigen, dass der Nachlass hinsichtlich der Liegenschaft eine hälftige Beteiligung an einer aufgelösten, aber noch nicht liquidierten einfachen (stillen) Gesellschaft mit ihm beinhalte.
Mit einem als Teilentscheid bezeichneten Urteil stellte das Bezirksgericht am 12. April 2016 fest, dass die Erbschaft eine einfache Gesellschaft zwischen D. und A. beinhalte, welche mit Erreichen des Zwecks, spätestens aber mit dem Tod von D., aufgelöst worden sei. Dieser Entscheid blieb...
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