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Endentscheid

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen
Entscheide über blosse Grundsatzfragen wie die Zugehörigkeit einzelner Aktiven zum Nachlass sind nicht als Teilentscheide zu qualifizieren. Vorliegend handelt es sich beim Begehren im Rahmen der Erbteilungsklage, es sei festzustellen, dass der Nachlass eine hälftige Beteiligung an einer aufgelösten, aber noch nicht liquidierten einfachen Gesellschaft beinhalte, bloss um einen Teil der Begründung des Beschwerdeführers zur Bestimmung der Höhe des Nachlasses und des Erbteils. Der angefochtene Entscheid, in dem die Berufungsinstanz erwog, dass es keine einfache Gesellschaft gebe, und die Sache im Übrigen an die Vorinstanz zurückwies, ist daher ein Zwischenentscheid, der nur unter besonderen Voraussetzungen mit Beschwerde an das Bundesgericht angefochten werden kann.
iusNet ErbR 19.12.2023

Anfechtung eines Rückweisungsentscheids

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Rückweisungsentscheide der Berufungsinstanz sind im Zivilrecht selbst dann als Vor- oder Zwischenentscheide zu qualifizieren, wenn dem erstinstanzlichen Zivilgericht nach der Rückweisung nur ein vergleichsweise kleiner Entscheidungsspielraum verbleibt. In casu nahm die Berufungsinstanz dem erstinstanzlichen Gericht zwar die Möglichkeit, die Erbschaftsverwaltung dem Willensvollstrecker zu übertragen; im Übrigen wies es die Sache aber zur Bestimmung der Person des Erbschaftsverwalters zurück, weshalb das Verfahren nicht abgeschlossen ist und ein Zwischenentscheid vorliegt.
iusNet ErbR 31.07.2020

(Quasi-)Endentscheid, wenn die Rückweisung nur der rein rechnerischen Umsetzung des oberinstanzlich Angeordneten dient?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Die Rechtsprechung, wonach ein (Quasi-)Endentscheid vorliegen kann, wenn der erstinstanzlichen Verwaltungsbehörde kein Entscheidungsspielraum mehr verbleibt und die Rückweisung nur der rein rechnerischen Umsetzung des oberinstanzlich Angeordneten dient, bezieht sich ausschliesslich auf den Bereich des öffentlichen Rechts. Im Bereich des Zivilrechts ist der Rückweisungsentscheid immer ein Zwischenentscheid, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 92 und 93 BGG direkt beim Bundesgericht angefochten werden kann.
iusNet ErbR 31.07.2020