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Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Ausschlagung

Ausschlagung

Rückforderung der Kosten der Testamentseröffnung bei konkursamtlicher Liquidation des Nachlasses

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wird die Erbschaft von allen nächsten gesetzlichen Erben ausgeschlagen, gelangt sie zur Liquidation durch das Konkursamt. Die zuständige Behörde benachrichtigt das Konkursgericht. Die Wirkung der Konkurseröffnung ist dabei dieselbe wie bei den übrigen Konkurseröffnungen. Die Gläubigerforderungen richten sich nunmehr gegen die Konkursmasse der Erbschaftsliquidation. Das gilt grundsätzlich auch für die Forderung eines Erben auf Rückerstattung der von ihm vorab bezogenen Testamentseröffnungskosten.
iusNet ErbR 07.04.2021

Beschwerde gegen Anordnung der konkursamtlichen Liquidation wegen irrtümlicher Ausschlagung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Eine Konkurseröffnung über eine ausgeschlagene Erbschaft i.S.v. Art. 193 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG setzt einzig die Ausschlagung aller nächsten gesetzlichen und der eingesetzten Erben voraus. Sie erfolgt unabhängig von einer allfälligen Überschuldung und der Gründe für die Ausschlagung. Art. 174 Abs. 2 SchKG kommt diesfalls nicht zur Anwendung. Das Konkursgericht kann die Konkurseröffnung einzig bei anerkannter oder offensichtlicher Verwirkung des Ausschlagungsrechts verweigern. Weder ihm noch der Rechtsmittelinstanz kommt hinsichtlich der Gültigkeit der Ausschlagungserklärung Prüfungsbefugnis zu.
iusNet ErbR 18.01.2021

Örtliche Zuständigkeit der Schweizer Behörden / Neuansetzung der Frist für das öffentliche Inventar und die Ausschlagung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht
- aktualisiert - 
Der Umstand, dass der Verstorbene entgegen der Angabe auf der Sterbeurkunde nicht in L (China), sondern in Genf wohnhaft gewesen sein soll, ist für sich allein kein wichtiger Grund für die Wiederherstellung der Fristen für die Ausschlagung und das öffentliche Inventar, zumal sich die Gesuchstellerinnen nicht darauf berufen konnten, diese von ihnen angeführte Tatsache nicht gekannt zu haben. Die Justice de Paix hätte das Gesuch schon aus diesem Grund ablehnen sollen. Da es im Dossier keine Elemente gibt, die den Schluss erlauben würden, dass der französische Erblasser in Genf seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, fehlte es aber auch an der örtlichen Zuständigkeit. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.
iusNet ErbR 18.12.2020

Neuansetzung der Ausschlagungsfrist im Nachlass eines italienischen Erblassers mit letztem Wohnsitz in der Schweiz

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung
Die Erbenqualität ist eine materielle Frage und gestützt auf den einschlägigen Staatsvertrag zwischen Italien und Schweiz bei einem italienischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in der Schweiz nach italienischem Recht zu beurteilen. Offenbleiben konnte in casu, ob auch die Frage des Antritts oder der Ausschlagung der Erbschaft nach italienischem Recht zu beurteilen sei. Denn nach schweizerischem Recht war weder eine Verlängerung noch eine Neuansetzung Ausschlagungsfrist möglich und bei Anwendung des italienischen Rechts käme es auf eine Ausschlagung nach schweizerischem Recht nicht an.
iusNet ErbR 24.09.2020

Wer erbt, wenn alle nächsten gesetzlichen Erben ausschlagen, ein eingesetzter Erbe die Erbschaft aber antritt?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Schlagen alle nächsten gesetzlichen Erben aus und nimmt gleichzeitig zumindest ein eingesetzter Erbe an, so käme dem Wortlaut nach Art. 573 Abs. 1 ZGB zum Zug, wonach die Erbschaft zur konkursamtlichen Liquidation gelangt. Die herrschende Lehre nimmt jedoch diesfalls eine Lücke an, die durch die sukzessive Berufung nachfolgender gesetzlicher Erben und zuletzt des Gemeinwesens zu füllen ist. - Das Bundesgericht tritt auf die gegen das Urteil des Kantonsgerichts erhobene Beschwerde nicht ein.
iusNet ErbR 07.09.2020

Protokollierung der Ausschlagungserklärung, Dreimonatsfrist und Überschuldungsvermutung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Die Überschuldung macht wegen der damit verbundenen Vermutung gemäss Art. 566 Abs. 2 ZGB die Ausschlagung entbehrlich. Wenn die Überschuldung dann aber nicht erhärtet werden kann, kommt es gemäss Obergericht gleichwohl auf die Ausschlagung und damit auch die Einhaltung der Dreimonatsfrist an.
iusNet ErbR 10.07.2019

Wichtige Gründe für die Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wurde ein Sicherungsinventar unter Einschluss der bestrittenen Forderungen erstellt, so ist es den Erben grundsätzlich ohne Weiteres möglich, sich einen Überblick über ihre potenzielle Erbschaft zu verschaffen. Eine unsichere Passivensituation genügt für die Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist ebenso wenig wie die ungünstige Entwicklung einer bekanntermassen unsicheren Situation oder das Abwarten der Entwicklung einer unsicheren Situation.
iusNet ER 22.11.2018

Haftung ausschlagender Erben für Steuerschulden der Erblasserin

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Erben, welchen die Erblasserin zweieinhalb Jahre vor ihrem Tod Grundstücke übertragen hatte, schlugen die Erbschaft aus. Das Bundesgericht verneinte eine auf Rechtsmissbrauch gestützte Haftung der Erben für Steuerschulden der Mutter, da die dereinstige Überschuldung der Erbschaft für die Erben zum Zeitpunkt der Handänderung nicht voraussehbar gewesen sei und es somit am subjektiven Element fehle.
iusNet ER 16.10.2018

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