Rückforderung der Kosten der Testamentseröffnung bei konkursamtlicher Liquidation des Nachlasses
Rückforderung der Kosten der Testamentseröffnung bei konkursamtlicher Liquidation des Nachlasses
Rückforderung der Kosten der Testamentseröffnung bei konkursamtlicher Liquidation des Nachlasses
A. ist die Schwester der 2020 verstorbenen B. Die Vorinstanz führte ein Testamentseröffnungsverfahren. A. schlug die Erbschaft aus. Mit Urteil vom 21. August 2020 stellte die Vorinstanz fest, dass die Erbschaft von der einzigen nächsten gesetzlichen Erbin ausgeschlagen worden sei, wovon dem zuständigen Konkursgericht Kenntnis gegeben werde. Die Entscheidgebühr in Höhe von CHF 250 wurden A. auferlegt. Mit Eingabe an das Obergericht vom 28. August 2020 forderte A. unter Bezug auf dieses Urteil die von ihr vorerst zu bezahlenden Kosten der Testamentseröffnung in Höhe von CHF 990 zurück.
Wird die Erbschaft von allen nächsten gesetzlichen Erben ausgeschlagen, so gelangt sie zur Liquidation durch das Konkursamt (Art. 573 Abs. 1 ZGB). Die zuständige Behörde benachrichtigt das Konkursgericht (Art. 193 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG). Die Wirkung der Konkurseröffnung ist dieselbe wie bei den übrigen Konkurseröffnungen. Gläubigerforderungen richten sich nunmehr gegen die Konkursmasse der Erbschaftsliquidation, wobei sie grundsätzlich im Konkursverfahren erneut anzumelden sind.
Die Eingabe von A. richtet sich nicht gegen das Urteilsdispositiv...
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