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Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

E. hatte mit Testament seine vier Kinder A., B., C. und D. als Erben zu gleichen Teilen und seine Ehefrau F. als Nutzniesserin am gesamten Nachlassvermögen eingesetzt. C., D., A. und F. erteilten B. den Auftrag, sie im Nachlass von E., insbesondere bezüglich der Anteile von E. an zwei Gesellschaften, zu vertreten. Im Rahmen der Erbteilung macht A. geltend, dass sie und ihre Miterben einen Anspruch gegen B. aus unsorgfältiger Vermögensverwaltung hätten, wovon sie für sich einen Viertel fordert.
iusnet ErbR 06.02.2024

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Die Parteien stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Der Kläger stellte insb. das Begehren, es sei festzustellen, dass der Nachlass eine hälftige Beteiligung an einer aufgelösten, aber noch nicht liquidierten einfachen Gesellschaft mit ihm beinhalte. Die Berufungsinstanz erwog nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts, dass es keine einfache Gesellschaft gebe, und wies die Sache im Übrigen an die erste Instanz zurück. Das Bundesgericht prüft, ob es bei diesem Entscheid um einen Teilentscheid (Variante des Endentscheids) oder um einen nur unter besonderen Voraussetzungen anfechtbaren Zwischenentscheid handelt.
iusnet ErbR 19.12.2023

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Das Bezirksgericht setzte G. als Spezialerbenvertreter ein mit der Anweisung, die Aktien der F. AG, deren alleinige Aktionärin eine Erbengemeinschaft ist, zu verwalten. Nachdem sämtliche von ihm eingesetzten Verwaltungsräte der F. AG ihr Amt niedergelegt hatten, trat G. zurück. In der Folge ernannte das Bezirksgericht eine Grosskanzlei als Spezialerbenvertreterin. Dagegen wehren sich zwei der vier Erben. Insbesondere nicht einverstanden sind sie mit den Kosten, die sich aufgrund des Stundensatzes der Mandatsleiterin von CHF 740 abzeichnen.
iusnet ErbR 18.12.2023

Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Vorsorgliche Massnahmen: Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch

Mehr als ein Jahr nach dem Tod des belgischen (und eventuell auch griechischen) Staatsbürgers D.B. wurden dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn von A. darüber informiert, dass zwei Testamente existierten, mit denen A. zum Erben des gesamten Vermögens eingesetzt worden sei. In der Folge wurde auf Gesuch von A. über die zwei Immobilien in der Schweiz die Erbschaftsverwaltung angeordnet und im Grundbuch angemerkt. In Griechenland sind eine Erbschafts- und eine Ungültigkeitsklage hängig. Streitig ist, ob A.s Gesuch um Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch zu Recht abgewiesen wurde.
iusnet ErbR 07.11.2023

Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)

H. hinterliess als gesetzliche Erben seine Kinder F. und G. sowie die Kinder seines vorverstorbenen Sohns J., nämlich A., B., C. und D. Auf die Nachfolgeregelung für das Familienunternehmen hatten sich F., G. und J. in einem Erbvertrag von 2008 mit den Eltern geeinigt, wobei J. gemäss Ziff. 4 dieses Vertrages unentgeltlich Aktien im Besitz seines Vaters übernahm, die ihm in einer späteren Erbteilung als Erbvorbezug angerechnet werden sollten. Nach dem Tod von H. klagen A., B., C. und D. u.a. auf Ungültigerklärung dieser erbvertraglichen Regelung und Teilung. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Vorinstanz zu Recht auf die Berufung von A., B., C. und D. gegen das erstinstanzliche Teilungsurteil nicht eintrat, weil A., B., C. und D. ihre Berufungsanträge nicht bezifferten.
iusnet ErbR 20.10.2023

Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

Rechtsprechung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

C. hinterliess als gesetzliche Erbin ihre Schwester B. Mit einem vollständig eigenhändig verfassten Schriftstück hatte C. ihre Cousine als Erbin und deren Sohn als Ersatzerben eingesetzt. Dieses Dokument hatte C. nicht unterzeichnet. Sie hinterlegte es aber in einem mit «Testament C. [Vor- und Nachname in Grossbuchstaben]» beschrifteten Umschlag beim Erbschaftsamt. Vom Bundesgericht zu entscheiden war, ob das Dokument eine formgültige letztwillige Verfügung ist. Im Vordergrund standen die Fragen, ob die einleitende Selbstnennung dem Unterschriftserfordernis genügt oder ob dieses jedenfalls durch die Aufschrift auf dem Umschlag erfüllt ist.
iusnet ErbR 22.09.2023

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Die Parteien sind die gesetzlichen Erben der 2014 verstorbenen D.; der Kläger A. ist der Sohn der Erblasserin, die Beklagten – B. und C. – sind die Enkel der Erblasserin und Söhne der vorverstorbenen Tochter E. und von deren ebenfalls verstorbenem Ehemann F. Vor Bundesgericht noch streitig ist, ob eine Forderung über CHF 100 000, von der A. behauptet, sie habe D. gegenüber F. aus einem Dienstbarkeitsvertrag zugestanden, in der Erbteilung hätte berücksichtigt werden müssen.
iusnet ErbR 22.09.2023

Tod des Klägers kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Wirksamkeit der transmortalen Generalvollmacht (Obergericht Zürich, Urteil LB220036 vom 25. April 2023)

- aktualisiert - 
Im Streit um die Frage, ob die Tochter des Erblassers die Klage auf Herausgabe von Aktien mit Vertretungswirkung für sämtliche Erben eingeleitet hatte, bleibt das Obergericht nach der Rückweisung durch das Bundesgericht auch bei Berücksichtigung der Generalvollmacht des Erblassers an seine Tochter dabei, dass die Vorinstanz richtigerweise auf Klageabweisung mangels Aktivlegitimation hätte erkennen müssen. Denn selbst wenn die Klageeinleitung von der Generalvollmacht gedeckt gewesen wäre, sei diese Vollmacht spätestens mit dem – als Gestaltungsrecht unwiderruflichen und bedingungsfeindlichen – Widerruf durch einen Miterben erloschen und dieser Miterbe damit unwiderruflich aus dem Verfahren ausgeschieden. Ab diesem Zeitpunkt habe es an der Aktivlegitimation gefehlt.
iusnet ErbR 21.10.2022

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Beachtlichkeit eines angeblichen Widerrufs eines öffentlichen Testaments im Eröffnungsverfahren

Mit Entscheid vom 11. August 2022 eröffnete das Bezirksgericht die Kopie einer öffentlichen letztwilligen Verfügung, wonach die Erblasserin C.A. ihren Sohn A. auf den Pflichtteil setzte und für die verfügbare Quote D. und B. zu gleichen Teilen als Erben einsetzte, und stellte A., B. und D. einen Erbschein in Aussicht. A. ersuchte um Wiedererwägung dieses Entscheids. Er machte geltend, C.A. habe das Testament zurückgezogen und es sei vom Notar vernichtet worden. Das Bezirksgericht stellte in der Folge nur noch A. einen Erbschein in Aussicht. Das Obergericht hob diesen Entscheid wieder auf. Zu Recht?
iusnet ErbR 28.08.2023

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Ein Erbe machte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen den Willensvollstrecker anhängig und ersuchte u.a. um dessen Absetzung. Gemäss dem Erben sprechen für diese Massnahme mehrere Gründe, von denen jeder für sich allein ausreichend sei. Er stört sich aber insbesondere an den vom Willensvollstrecker bezogenen Honorarvorschüssen, die seines Erachtens auf der Grundlage einer inhaltlich falschen Rechnungsstellung (facturation mensongère) und eines in Anbetracht der ausgeführten Aufgaben und der Ausbildung des Willensvollstreckers zu hohen Stundensatzes sowie für Zeiträume ohne intensive Tätigkeit erfolgten.
iusnet ErbR 28.08.2023

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