Unternehmenserbrecht quo vadis? Würdigung des bundesrätlichen Vorentwurfs zur Unternehmensnachfolge
Am 26.2.2020 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge). Die Kommentierung fasst die wichtigsten vorgesehenen Neuerungen und Änderungen zusammen und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Passivlegitimation bei der Ungültigkeitsklage in Bezug auf die Einsetzung eines Willensvollstreckers
Ein Miterbe hatte die Ungültigkeitsklage in Bezug auf die erblasserische Anordnung der Willensvollstreckung lediglich gegenüber dem eingesetzten Willensvollstrecker eingeleitet. Umstritten war, ob sämtliche Miterben und Vermächtnisnehmer am Ungültigkeitsprozess beteiligt sein müssen bzw. ob diese ebenfalls hätten eingeklagt werden müssen.
Beginn des Willensvollstreckermandats und andere Fallstricke
Im Urteil vom 23. August 2019 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob das Willensvollstreckermandat unter Umständen bereits vor der amtlichen Mitteilung gemäss Art. 517 Abs. 2 ZGB unwiderruflich angenommen wird und die entsprechende Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers auslöst. Daneben wirft das Urteil ein Licht auf weitere Fallstricke und rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Willensvollstreckung.
Willensvollstrecker dürfen Nachlassliegenschaften durch Spezialisten verkaufen lassen (Mäklervertrag)
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob ein Willensvollstrecker den Verkauf von Nachlassliegenschaften auf eine Immobiliengesellschaft auslagern darf (Mäklervertrag). Ferner stellte sich die Frage, ob Willensvollstrecker den Mäklervertrag auch mit Gesellschaften eingehen dürfen, die ihnen nahestehen.
Die Herabsetzung von lebzeitigen Zuwendungen mit Nutzniessungsvorbehalt
BGE 145 III 1 beschäftigt sich mit der Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen. Es geht um die Frage, auf welchen Zeitpunkt bei der Bestimmung des Werts der Zuwendung abzustellen ist. Das Bundesgericht äusserte sich zur Qualifikation der Einräumung einer Dienstbarkeit als Entgelt und fragte sich, ob aufgrund einer erheblichen Differenz zwischen Leistung und Gegenleistung auf das Vorliegen eines Zuwendungswillen geschlossen werden darf.
Die Betreibung gegen den Willensvollstrecker für eine Schuld des Erblassers: Betreibungsort und notwendiger Inhalt des Zahlungsbefehls
Der Gläubiger hat den Willensvollstrecker an dessen Wohnsitz für eine Forderung aus Kaufvertrag gegenüber dem Erblasser betrieben. Das Obergericht des Kantons Zürich hatte sich mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit im Betreibungsverfahren auseinanderzusetzen und zugleich zu prüfen, ob die Funktion des Willensvollstreckers als Schuldnerbezeichnung im Zahlungsbefehl aufzuführen ist.
Der Anspruch des nutzniessungsberechtigten Ehegatten auf Ausstellung des Erbscheins: unglücklicher Klärungsversuch des Bundesgerichts
Die Beschwerdeführer sind die Kinder des Erblassers. Sie wehren sich gegen die auf Antrag der Mutter erfolgte Änderung des Erbscheins, welcher neu nicht mehr nur sie, sondern auch die testamentarisch zur Nutzniessung am gesamten Nachlass eingesetzte Mutter mit aufführt. Das Bundesgericht unternimmt einen unglücklichen Klärungsversuch in der umstrittenen Frage, ob auch der nutzniessungsberechtigte Ehegatte einen Anspruch auf Ausstellung des Erbscheins hat.
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob eine Quotenvermächtnisnehmerin den Willensvollstrecker für den Schaden ersatzpflichtig machen kann, den sie durch ein vermeintlich unangemessen hohes Honorar erlitten hat. Es präzisierte seine Rechtsprechung zur Frage der Aktivlegitimation einer Vermächtnisnehmerin zur Geltendmachung einer Verantwortlichkeitsklage gegen den Willensvollstrecker.
Auskunftspflicht des Erben trotz Ausgleichungsdispens
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Erbe dennoch über Zuwendungen der Erblasserin Auskunft erteilen muss, wenn er hierfür vom Ausgleich dispensiert wurde. Die in Frage stehende Zuwendung müsse bei der Erbteilung nicht berücksichtigt werden, daher erübrige sich auch die Auskunftserteilung hierüber, so das Argument des Erben.
Erstes Zwischenfazit auf dem Weg zum modernen Erbrecht
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Modernisierung des Erbrechts am 29. August 2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Kommentierung fasst die wichtigsten vorgeschlagenen Neuerungen und Änderungen zusammen und unterzieht sie einer kritischen Würdigung aus Praktikersicht.