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Unternehmenserbrecht quo vadis? Würdigung des bundesrätlichen Vorentwurfs zur Unternehmensnachfolge

Unternehmenserbrecht quo vadis? Würdigung des bundesrätlichen Vorentwurfs zur Unternehmensnachfolge

Kommentierung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Unternehmenserbrecht quo vadis? Würdigung des bundesrätlichen Vorentwurfs zur Unternehmensnachfolge

1.    Stand der gesetzgeberischen Arbeiten im Unternehmenserbrecht

Am 17.6.2010 reichte Ständerat Felix Gutzwiller die Motion 10.3524 ein, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden sollte, das Erbrecht zu modernisieren. Die Motion zielte primär auf eine Reduktion der Pflichtteile ab. Sie wurde (mit angepasstem Wortlaut) am 2.3.2011 vom Nationalrat und am 7.6.2011 vom Ständerat an den Bundesrat überwiesen. Am 4.3.2016 schickte der Bundesrat den Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht) in die Vernehmlassung. In dieser Vernehmlassung wurden neben den vom Bundesrat vorgeschlagenen allgemeinen Pflichtteilsreduktionen weitere Massnahmen u.a. zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge verlangt. 

In der Folge entschied der Bundesrat, die Erbrechtsrevision in diverse Vorlagen aufzuteilen. 

Nach der Veröffentlichung der Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht) vom 29.8.2018 (BBl 2018 5813) präsentierte der Bundesrat am 10.4.2019 zusammen mit einem erläuternden Bericht (nachfolgend EB) einen Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge) (nachfolgend Vorentwurf bzw. VE-ZGB) und eröffnete die diesbezügliche Vernehmlassung. Am 26.2.2020 veröffentlichte der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse1 (nachfolgend Vernehmlassung). 

2.    Stolpersteine und ihre Adressierung durch den Vorentwurf

2.1    Einleitung

In der Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.2.2020, mit der er auf die Vernehmlassungsergebnisse zum Vorentwurf hinwies, führte der Bundesrat im ersten Satz aus, dass es ihm darum gehe, «im Erbrecht Stolpersteine zu beseitigen, um die familieninterne...

iusNet ErbR 28.04.2020

 

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