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Anrechnungswert

Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Liegenschaften in der Erbteilung
Mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB auszuarbeiten. Am 27. September 2024 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage werden namentlich drei Ziele verfolgt, nämlich die Stärkung der Selbstbewirtschaftung, der Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie des Unternehmertums. Mit Blick auf den Erbfall und die Nachlassplanung sind insbesondere zwei der vorgeschlagenen Neuerungen erwähnenswert: die Erhöhung des Anrechnungswerts von wesentlichen Investitionen und die Ermöglichung der Realteilung grosser Gewerbe.
iusNet ErbR 28.10.2024

Unternehmensnachfolge im Erbrecht: Botschaft und Entwurf

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
- aktualisiert - 
Der Bundesrat verabschiedete in seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft und den Entwurf zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht. Der Ständerat (erstbehandelnder Rat) hat am 15. Juni 2023 beschlossen, auf die Vorlage nicht einzutreten.
iusNet ErbR 27.06.2022

Unternehmenserbrecht quo vadis? Würdigung des bundesrätlichen Vorentwurfs zur Unternehmensnachfolge

Kommentierung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Am 26.2.2020 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge). Die Kommentierung fasst die im Vorentwurf vorgesehenen Massnahmen zur integralen Zuweisung eines Unternehmens, zur Stundung von Ausgleichsverpflichtungen, zur Bewertung des übertragenen Unternehmens und für einen besseren Schutz von Pflichtteilserben zusammen und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Kinga M. Weiss
Markus Vischer
iusNet ErbR 28.04.2020

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Der Bundesart will die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Der vorgelegte Vorentwurf sieht dazu vier zentrale Massnahmen vor: das Recht eines Erben, die integrale Zuweisung eines Unternehmens zu verlangen, das Recht, die Stundung von Ausgleichsverpflichtungen zu verlangen, neue Regeln für die Bewertung des übertragenen Unternehmens und einen besseren Schutz von Pflichtteilserben.
iusNet ErbR 06.05.2019