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Schutz von Pflichtteilserben

Verbesserungen der Position der pflichtteilsberechtigten Miterbinnen und Miterben im Zuge der geplanten Revision der Unternehmensnachfolge (Art. 522a E-ZGB)

Kommentierung
Unternehmen in der Erbteilung
Die im Zuge der Revision der Unternehmensnachfolge im Erbrecht geplanten Massnahmen sind unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Erben nicht unproblematisch. Daher strebt der Bundesrat mit Art. 522a E-ZGB an, die Pflichtteilsansprüche der Erben zu schützen und zugleich die Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen in der Hand derselben Inhaberschaft zu vereinen. Insoweit als mit Art. 522a E-ZGB die weit zurückreichende Rechtsprechung des Bundesgerichts kodifiziert wird, dass der Pflichtteil aus leicht verwertbaren Vermögensgegenständen zu bestehen hat, ist die neue Regelung zu begrüssen. Sie widerspricht allerdings der mit der Erbrechtsreform angestrebten Erhöhung der Verfügungsfreiheit, indem pflichtteilsgeschützte Erben ggf. den Willen des Erblassers rückgängig machen können. Zudem fragt sich, ob der Schutz der Pflichtteilserben nicht mit anderen Mitteln besser zu erreichen wäre.
Büsra Beceren
iusNet ErbR 30.08.2022

Unternehmensnachfolge im Erbrecht: Botschaft und Entwurf

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
Mit dem per 1. Januar 2023 in Kraft tretenden ersten Teil der Revision des Erbrechts werden Erblasser aufgrund der Reduktion der Pflichtteile künftig über einen grösseren Teil ihres Vermögens frei verfügen können. Mit dem nun anstehenden zweiten Teil der Revision soll die Unternehmensnachfolge im Interesse der Wirtschaft und der Erhaltung von Arbeitsplätzen durch zusätzliche Massnahmen, namentlich das Recht auf Integralzuweisung eines Unternehmens, die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubes sowie spezifische Regeln zur Ermittlung des Anrechnungswertes, erleichtert werden. Der ausgeglicheneren Gestaltung der Gleichbehandlung der Erben dient der verstärkte Schutz der Pflichtteilserben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des ZGB verabschiedet.
iusNet ErbR 27.06.2022

Unternehmenserbrecht quo vadis? Würdigung des bundesrätlichen Vorentwurfs zur Unternehmensnachfolge

Kommentierung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Am 26.2.2020 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge). Die Kommentierung fasst die im Vorentwurf vorgesehenen Massnahmen zur integralen Zuweisung eines Unternehmens, zur Stundung von Ausgleichsverpflichtungen, zur Bewertung des übertragenen Unternehmens und für einen besseren Schutz von Pflichtteilserben zusammen und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Kinga M. Weiss
Markus Vischer
iusNet ErbR 28.04.2020

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Der Bundesart will die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Der vorgelegte Vorentwurf sieht dazu vier zentrale Massnahmen vor: das Recht eines Erben, die integrale Zuweisung eines Unternehmens zu verlangen, das Recht, die Stundung von Ausgleichsverpflichtungen zu verlangen, neue Regeln für die Bewertung des übertragenen Unternehmens und einen besseren Schutz von Pflichtteilserben.
iusNet ErbR 06.05.2019