Die Geschwister A. und B. stehen sich in einem Erbteilungsstreit gegenüber. Uneinigkeit herrscht insbesondere darüber, ob die «Donation hors part», mit welcher der Erblasser seinen Immobilienbesitz im Wallis einschliesslich «l'ensemble des biens mobiliers qui garnissent ces immeubles, rien excepté» seiner Tocher vermachte, auch eine dort aufbewahrte Edelsteinsammlung mitumfasst sowie bezüglich des Schicksals der Urne bzw. der Asche des Verstorbenen.