Ein in Thailand wohnhafter Erbe wehrt sich gegen ein Erbteilungsurteil, von dem er nichts gewusst habe und das ergangen sei, ohne dass ihm in der Sache je etwas zugestellt worden wäre. Das Bundesgericht konkretisiert den Grundsatz, wonach die Nichtigkeit eines Entscheids jederzeit und von Amtes wegen zu berücksichtigen ist, und äussert sich zur negativen Prozessvoraussetzung der Res iudicata.