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Einsetzung eines Erbenvertreters - Voraussetzungen

Einsetzung eines Erbenvertreters - Voraussetzungen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Einsetzung eines Erbenvertreters - Voraussetzungen

Der 2016 verstorbene F. hinterliess als Erben seine zweite Ehefrau D. sowie die Kinder A., B. und C. aus erster Ehe. Im Februar 2018 ersuchte A. um Einsetzung eines Erbenvertreters im Nachlass von F. Die Vorinstanz wies das Gesuch ab. Dagegen erhob A. Beschwerde ans Obergericht. 

Im Nachlass von F. befinden sich neben Barbeständen zwei hälftige Miteigentumsanteile an zwei Stockwerkeigentumswohnungen in H. und drei Stockwerkeigentumswohnungen in O. A. macht geltend, D. blockiere und schikaniere die Erbengemeinschaft. Sie verschleppe die Freigabe von Rechnungen, sodass diese zum Teil erst nach der zweiten Mahnung bezahlt werden konnten. Es sei deshalb schwierig geworden, Handwerker für die Wohnungen in O. zu finden. D., in deren Alleineigentum der jeweils andere Miteigentumsanteil an den Wohnungen in H. steht, masse sich zudem die unentgeltliche Nutzung an einer der beiden Wohnungen in H. an. Sie verweigere jegliches Gespräch über eine Nutzungsregelung, und auf die Kontrolle der unbenutzten Wohnung durch B. habe sie mit Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs reagiert. 

Beerben mehrere Erben den Erblasser, so besteht unter ihnen bis zur Teilung infolge des Erbganges...

iusNet ErbR 18.04.2019

 

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