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Wiederherstellungsgesuch in einem Erbteilungsverfahren: Geltendmachung der Nichtigkeit; negative Prozessvoraussetzung der Res iudicata

Wiederherstellungsgesuch in einem Erbteilungsverfahren: Geltendmachung der Nichtigkeit; negative Prozessvoraussetzung der Res iudicata

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Wiederherstellungsgesuch in einem Erbteilungsverfahren: Geltendmachung der Nichtigkeit; negative Prozessvoraussetzung der Res iudicata

Der in Zürich wohnhafte B. und der 2014 nach Thailand abgemeldete A. sind die Söhne des 2013 verstorbenen C. Anfang 2016 klagte B. auf Teilung des Nachlasses von C. Das Bezirksgericht setzte A. in der Folge Frist zur Bezeichnung eines Zustellungsdomizils. Die Verfügung wurde auf dem Rechtshilfeweg an A.s Wohnadresse in Thailand zugestellt und von D. entgegengenommen. Ein Zustellungsdomizil bezeichnete A. nie; die Zustellungen an ihn erfolgten seither durch Publikation im kantonalen Amtsblatt. Mit Urteil vom Juni 2017 regelte das Bezirksgericht die Teilung des Nachlasses. 

Im November 2017 erhob A. beim Obergericht «Beschwerde gegen das Bezirksgericht Zürich» bzw. gegen dessen Urteil vom Juni 2017. Das Obergericht nahm die Eingabe als Berufung entgegen und trat auf diese mit Entscheid vom Dezember 2017 wegen Verspätung nicht ein. Im Februar 2018 wandte sich der nunmehr anwaltlich vertretene A. ans Bezirksgericht und ersuchte um Wiederherstellung der Frist zur Einreichung einer Klageantwort. Das Bezirksgericht wies das Gesuch ab. Vor dem daraufhin angerufenen Obergericht beantragte A. nebst der Fristwiederherstellung eventualiter die Aufhebung des Urteils vom Juni 2017 und...

iusNet ErbR 27.05.2019

 

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