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Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Nichtigkeit

Nichtigkeit

Testierfähigkeit bei Alzheimer in nicht fortgeschrittenem Stadium

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Trotz bereits dauerhafter Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten der Erblasserin zur Zeit der Testamentserrichtung wird die Ungültigkeitsklage abgewiesen: Eine Beeinträchtigung der Einsichts- und Bestimmungsfähigkeit könne nicht mit dem Fehlen der Urteilsfähigkeit gleichgesetzt werden. Ebenso wenig rechtfertige es eine Alzheimer-Erkrankung in einem nicht fortgeschrittenen Stadium, von der Vermutung der Urteilsunfähigkeit auszugehen. Da die im Testament festgelegten Teilungsregeln einfach seien und einem lang gehegten Wunsch der Erblasserin entsprechen würden, sei davon auszugehen, dass diese noch in der Lage war, die diesbezüglichen Folgen ihres Handelns zu erkennen und entsprechend zu handeln.
iusNet ErbR 12.10.2023

Zur «bedingten Klageanerkennung» und zur Gleichbehandlungsklausel im Erbvertrag

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht hat sich weder mit der Thematik der Klageanerkennung nach Art. 241 ZPO noch mit derjenigen der (Un-)Verbindlichkeit der Gleichbehandlungsklausel auseinandersetzen müssen. In beiden Punkten war die Beschwerde in Zivilsachen nicht ausreichend begründet. Bezüglich der Thematik der Gleichbehandlungsklausel wäre der Entscheid im Resultat wohl auch bei einer materiellen Beurteilung gleich ausgefallen. In der Frage der Klageanerkennung wandte das Bundesgericht einen (zu) strengen Massstab an. Es kann sich zudem fragen, ob die Klageanerkennung nicht an einem prozessualen Mangel litt, der zu einer von Amtes wegen zu berücksichtigenden Nichtigkeit führt.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 28.02.2023

Unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Geht es um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Rechtsmittelverfahren, so ist massgebend, ob aus Sicht einer vernünftigen Partei das Rechtsmittel hinreichend erfolgversprechend ist. Die Prognose ist vom Inhalt des angefochtenen Entscheides sowie davon abhängig, in welchen Punkten sowie mit welchen Rügen und Tatsachen sich die rechtssuchende Partei gegen diesen Entscheid wendet und ob diese Vorbringen zulässig sind. Die kantonalen Instanzen hatten die Erbunwürdigkeit des ausschlagenden Haupterben bejaht und diese auf dessen Ehefrau und Ersatzerbin übertragen. Mit ihren Vorbringen vermag die Ersatzerbin nicht gegen die vorinstanzliche Beurteilung, die Berufung sei aussichtslos, anzukommen. – Das Gesuch um Revision dieses Entscheids wird vom Bundesgericht abgewiesen.
iusNet ErbR 24.06.2022

Rolle des prozessual Beigeladenen / Minimalanforderungen an Entscheide, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Der prozessual Beigeladene unterstützt als Nebenintervenient die Hauptartei. Als solcher ist er nicht berechtigt, sich in Widerspruch zur Hauptpartei zu setzen oder eigene Anträge zu stellen. – Die jederzeitige Berufung auf die Nichtigkeit setzt mangels allgemeiner Oberaufsicht des Bundesgerichts über die Vorinstanzen die Anfechtung eines Urteils im Rahmen einer zulässigen Beschwerde voraus, was bei einer nicht fristkonform erhobenen Beschwerde nicht gegeben ist. – Ein Entscheid, dem es an einer schlüssigen Begründung der fallbezogenen Anwendung der vom Gericht zitierten Gesetzesbestimmung fehlt, genügt den Anforderungen des BGG nicht.
iusNet ErbR 20.08.2020

Wiederherstellungsgesuch in einem Erbteilungsverfahren: Geltendmachung der Nichtigkeit; negative Prozessvoraussetzung der Res iudicata

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Die Feststellung der Nichtigkeit ist Aufgabe der «mit der Sache befassten» Behörde, wobei eine Behörde mit einer Sache befasst ist, wenn sich die behauptete Nichtigkeit auf den Ausgang des Verfahrens auswirken kann. Nichtige Entscheide erwachsen nicht in Rechtskraft, wohl aber – sofern sie nicht an einem eigenen Nichtigkeitsgrund leiden – Entscheide, die sich mit der behaupteten Nichtigkeit befassen, auch wenn sie diese verneinen.
iusNet ErbR 27.05.2019