Ein Sohn erhob Ungültigkeitsklage gegen das Testament des Vaters, mit welchem er vollständig übergangen wurde. Nachdem seiner Klage vor den beiden kantonalen Instanzen kein Erfolg beschieden war, erhob er Beschwerde an das Bundesgericht. Zwischenzeitlich verlangte der als Alleinerbe eingesetzte Bruder die Ausstellung eines Erbscheines. Streitig ist, ob das noch hängige Verfahren vor Bundesgericht der Ausstellung entgegensteht.