iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Rechtsprechung > Kanton > Prozessrechtliche Fragen > Grundbuchsperre Als Vorsorgliche Massnahme

Grundbuchsperre als vorsorgliche Massnahme: Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs

Grundbuchsperre als vorsorgliche Massnahme: Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Grundbuchsperre als vorsorgliche Massnahme: Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs

E. hatte seine Lebenspartnerin C. und seine Schwester A. mit letztwilliger Verfügung als Erbinnen je zur Hälfte und die Urkundsperson H. als Willensvollstrecker eingesetzt. C. trat ihren Erbteil an die testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossenen Schwestern F. und G. des Erblassers ab, was sie dem Willensvollstrecker mitteilte. Dennoch wurden einige Monate später zwei Grundstücke aus E.s Nachlass A. zu Alleineigentum übertragen. In der Folge verhängte die Vorinstanz in teilweiser Gutheissung des Gesuchs von C. eine vorsorgliche Grundbuchsperre zulasten dieser Grundstücke. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung. 

Gemäss Art. 261 Abs. 1 ZPO trifft das Gericht die notwendigen vorsorglichen Massnahmen, wenn die gesuchstellende Partei glaubhaft macht, dass ein ihr zustehender Anspruch verletzt ist oder eine Verletzung zu befürchten ist und ihr aus der Verletzung ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht. In casu muss C. die Tatsachen, die den Verfügungsanspruch begründen, glaubhaft machen. Dabei ist eine Tatsache nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts schon dann glaubhaft gemacht, «wenn für deren Vorhandensein gewisse Elemente...

iusNet ErbR 18.11.2020

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.