Grundbuchsperre als vorsorgliche Massnahme: Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs
Grundbuchsperre als vorsorgliche Massnahme: Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs
Grundbuchsperre als vorsorgliche Massnahme: Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs
E. hatte seine Lebenspartnerin C. und seine Schwester A. mit letztwilliger Verfügung als Erbinnen je zur Hälfte und die Urkundsperson H. als Willensvollstrecker eingesetzt. C. trat ihren Erbteil an die testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossenen Schwestern F. und G. des Erblassers ab, was sie dem Willensvollstrecker mitteilte. Dennoch wurden einige Monate später zwei Grundstücke aus E.s Nachlass A. zu Alleineigentum übertragen. In der Folge verhängte die Vorinstanz in teilweiser Gutheissung des Gesuchs von C. eine vorsorgliche Grundbuchsperre zulasten dieser Grundstücke. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung.
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