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IPRG-Revision (Erbrecht): Botschaft und Entwurf liegen vor

Gesetzgebung
Internationales Erbrecht

Neue Regeln für grenzüberschreitende Erbfälle – Parlament verschabschiedet IPRG-Revision

- aktualisiert - 
An seiner Sitzung vom 13. März 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf für eine Revision des internationalen Erbrechts. Hauptziel der Revision ist eine teilweise Harmonisierung der Bestimmungen des IPRG (6. Kapitel, Art. 86–96) mit der Europäischen Erbrechtsverordnung. Das Parlament hat nun die Revision in der Schlussabstimmung vom 22. Dezember 2023 beschlossen. Dieser Beitrag erläutert kurz, welche Änderungen die Referendumsvorlage im Vergleich zum Entwurf erfahren hat.
iusNet ErbR 30.06.2020

Das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz

Kommentierung
Internationales Erbrecht

Das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz

Am 22. Dezember 2023 hat das Schweizer Parlament die viel diskutierte Vorlage zur Revision des Schweizer Internationalen Erbrechts (Art. 86–96 IPRG) verabschiedet. Die Revision bringt neben verschiedenen Klarstellungen auch einige praxisrelevante Änderungen mit sich. Insbesondere führen die erweiterten Zuständigkeits- und Rechtswahlmöglichkeiten zu einem grösseren Spielraum bei der Nachlassplanung. Die Revision wirft aber auch zahlreiche neue Fragen auf – so etwa im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Schweizer Pflichtteilsrechts –, deren Beantwortung der Lehre und Praxis überlassen sein wird. Die grenzüberschreitende Nachlassplanung bleibt damit auch in Zukunft komplex.
Andrea Dorjee-Good
Livio Kaspar
iusNet ErbR 27.02.2024

Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung

Erbbescheinigung: Subsidiäre Zuständigkeit der Schweizer Behörden für den in der Schweiz gelegenen Nachlass

B., Staatsbürgerin von C., verstarb mit letztem Wohnsitz in C. Ihr Ehemann A. ersuchte im Zusammenhang mit einer Wohnung um Ausstellung einer Erbbescheinigung. Das Bezirksgericht verneinte seine Zuständigkeit mit der Begründung, dass die von A. eingereichte Korrespondenz mit Anwälten in C. nicht die Qualität eines Affidavits oder eines Gutachtens aufweise und daher nicht geeignet sei, den Nachweis zu erbringen, dass die Behörden in C. sich nicht mit dem Nachlass in der Schweiz befassen würden; ebenso habe A. nicht nachgewiesen, dass er bei den Behörden in C. einen Antrag gestellt habe und diese trotzdem untätig geblieben seien. Zu Recht?
iusNet ErbR 15.02.2024

Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Gebühren für eine ohne ausdrücklichen Antrag der Erben ausgestellte Erbbescheinigung

E. hinterliess als Erben die drei Kinder A., B. und C. In der Folge wurde das Nachlassinventar erstellt und der Nettonachlass mit rund CHF 900 000 bewertet. Nachdem das Inventar von den Erben unterzeichnet worden war, stellte die Gemeinde den Erben eine Erbbescheinigung aus. In der Folge erklärte die Gemeinde den Nachlass für geschlossen, wobei sie dem Schreiben eine Rechnung beilegte. Auf den Erbschein entfielen über CHF 800. Dagegen wehren sich die Erben. Sie hätten die Ausstellung des Erbscheins nicht beantragt und die Kosten seien jedenfalls übersetzt.
iusNet ErbR 15.02.2024

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen

Schadenersatzforderung der Erbengemeinschaft aus einem Vermögensverwaltungsauftrag

E. hatte mit Testament seine vier Kinder A., B., C. und D. als Erben zu gleichen Teilen und seine Ehefrau F. als Nutzniesserin am gesamten Nachlassvermögen eingesetzt. C., D., A. und F. erteilten B. den Auftrag, sie im Nachlass von E., insbesondere bezüglich der Anteile von E. an zwei Gesellschaften, zu vertreten. Im Rahmen der Erbteilung macht A. geltend, dass sie und ihre Miterben einen Anspruch gegen B. aus unsorgfältiger Vermögensverwaltung hätten, wovon sie für sich einen Viertel fordert.
iusNet ErbR 06.02.2024

Einsetzung einer «Alleinerbin» für einen im Ausland gelegenen Vermögensteil?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht

Einsetzung einer «Alleinerbin» für einen im Ausland gelegenen Vermögensteil?

Die deutsche Staatsangehörige C. hatte mit zwei Erbverträgen von 1993 ihre Nichte B. als Alleinerbin eingesetzt. Mit Testament von 2018, das ausdrücklich auf den Nachlass in Spanien beschränkt war, setzte C. ihre Nichte A. als «Universalerbin» ein und hob sämtliche diesbezüglichen früheren Verfügungen auf. Das Bezirksgericht stellte B. eine Erbbescheinigung aus, die B. als Alleinerbin auswies. Das Gesuch von A., ihr sei eine Erbbescheinigung auszustellen, welche sie als Alleinerbin der Güter in Spanien ausweise, wies das Bezirksgericht mit der Begründung ab, die Erbenstellung von A. sei unsicher, womit es A. an der Aktivlegitimation mangle. Dagegen erhob A. Berufung.
iusNet ErbR 05.02.2024

Berichtigung des Urteilsdispositivs

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Berichtigung des Urteilsdispositivs

Das Bezirksgericht hiess ein Gesuch der Beklagten um Berichtigung einer Dispositivziffer im Urteil dahingehend gut, als dass es die Bezeichnung des Konkursamtes als für die angeordnete öffentliche Versteigerung zuständige Institution strich. Hinsichtlich der öffentlichen Versteigerung lägen übereinstimmende Parteianträge vor, weshalb es sich um eine freiwillige öffentliche Versteigerung handle. Aus den Erwägungen ergebe sich der Wille des Gerichts, antragsgemäss zu entscheiden. Dagegen wehren sich die Kläger. Sie machen geltend, die Versteigerung sei keinesfalls freiwillig, weshalb die Regeln über die Zwangsvollstreckung zur Anwendung kommen müssten und kein Fall der Berichtigung vorliege.
iusNet ErbR 18.01.2024

Erbteilung: Ausgleichungspflicht («Gratis-Wohnen»), Gesamthandanteil im Nachlass, Antrag auf Tilgung bzw. Sicherstellung von Schulden vor der Teilung u.a.m.

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung

Erbteilung: Ausgleichungspflicht («Gratis-Wohnen»), Gesamthandanteil im Nachlass, Antrag auf Tilgung bzw. Sicherstellung von Schulden vor der Teilung u.a.m.

Die Parteien, A., C. und F., sind die Kinder und Erben von H. und I. und stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Streitgegenstand des Berufungsverfahrens bilden u.a. die Ausgleichungspflicht von C., die Zuweisung bzw. Versteigerung von sich im Nachlass befindenden Liegenschaften, die ungeteilte Belassung im Nachlass des 40%-Anteils an einer im Gesamteigentum der Erbengemeinschaft von H. sowie einer weiteren Erbengemeinschaft stehenden Liegenschaft sowie eine allfällige Tilgung bzw. Sicherstellung der Schulden der Nachlässe vor Vollzug der Teilung.
iusNet ErbR 18.01.2024

Auskunftsrechte bei Erbschaften

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein

- aktualisiert - 
Entscheide über vorsorgliche Massnahmen, die nur für die Dauer des Hauptverfahrens bzw. unter der Bedingung, dass ein Hauptverfahren eingeleitet wird, Bestand haben, stellen Zwischenentscheide i.S.v. Art. 93 BGG dar. Das gilt nicht nur dann, wenn der angefochtene Entscheid diese Art von vorsorglichen Massnahmen gewährt, sondern auch, wenn er diese verweigert. Da sie nicht erkannten, dass es sich bei der Abweisung des als vorsorgliche Massnahme beantragten Verbots gegen eine Bank, bestimmte Unterlagen zu vernichten, um einen Zwischenentscheid handelt, versäumten es die Beschwerdeführer, Ausführungen zur Zulässigkeit der Beschwerde gemäss Art. 93 BGG zu machen. Dies führte, da ein nicht wiedergutzumachender Nachteil auch nicht ohne Weiteres ersichtlich war, dazu, dass das Bundesgericht auf die Beschwerde gegen den Entscheid der Cour de Justice nicht eintrat.
iusNet ErbR 21.07.2023

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen

Erbteilung: Teil- oder Zwischenentscheid?

Die Parteien stehen sich in einem Erbteilungsprozess gegenüber. Der Kläger stellte insb. das Begehren, es sei festzustellen, dass der Nachlass eine hälftige Beteiligung an einer aufgelösten, aber noch nicht liquidierten einfachen Gesellschaft mit ihm beinhalte. Die Berufungsinstanz erwog nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts, dass es keine einfache Gesellschaft gebe, und wies die Sache im Übrigen an die erste Instanz zurück. Das Bundesgericht prüft, ob es bei diesem Entscheid um einen Teilentscheid (Variante des Endentscheids) oder um einen nur unter besonderen Voraussetzungen anfechtbaren Zwischenentscheid handelt.
iusNet ErbR 19.12.2023

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