Nachdem das Bundesgericht auf Beschwerde hin entschieden hatte, welchem von zwei Erben, die dies beantragt hatten, das landwirtschaftliche Gewerbe integral zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden sollte, und die Sache im Übrigen zur Regelung der weiteren güter- und erbrechtlichen Ansprüche der Parteien an die Vorinstanz zurückgewiesen hatte, verlangte eine der Erbinnen und Erben eine neue Ertragswertschätzung für das landwirtschaftliche Gewerbe. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Vorinstanz den Antrag abweisen und auf der Grundlage einer Schätzung von 2009 entscheiden durfte.