Integrale Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes zur Selbstbewirtschaftung: Bestimmung des Anrechnungswerts; Ertragswertschätzung
Integrale Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes zur Selbstbewirtschaftung: Bestimmung des Anrechnungswerts; Ertragswertschätzung
Integrale Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes zur Selbstbewirtschaftung: Bestimmung des Anrechnungswerts; Ertragswertschätzung
F. verstarb 1997. Als gesetzliche Erben hinterliess er seine Ehefrau und vier Kinder, unter ihnen A. und B. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus dem Gewerbeteil U. und einem hälftigen Miteigentumsanteil am Gewerbeteil V., die zusammen ein landwirtschaftliches Gewerbe bilden. 2010 klagte B. auf Teilung der Erbschaft und ersuchte darum, dass ihm das landwirtschaftliche Gewerbe U./V. integral zum Ertragswert zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werde. Die integrale Zuweisung beantragte auch A. Mit Urteil 5A_350/2019 vom 26. Oktober 2020 hob das Bundesgericht unter Bejahung der Integralzuweisung des landwirtschaftlichen Gewerbes an B. das bereits zweite Urteil des Obergerichts (Vorinstanz) in dieser Sache auf und wies die Sache zurück an das Obergericht. Dieses wies die zweite Berufung mit Urteil vom 19. Dezember 2022 ab und bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts, mit dem die weiteren Ansprüche der Parteien in der güterrechtlichen Auseinandersetzung und Erbteilung geregelt worden waren. Mit Beschluss von demselben Datum wies es den Antrag von A. ab, eine neue Ertragswertschätzung für das Gewerbe einzuholen. Mit Beschwerde an das Bundesgericht...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.