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Wert des vom Erblasser zu Lebzeiten unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts übertragenen Grundstücks in der Erbteilung

Wert des vom Erblasser zu Lebzeiten unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts übertragenen Grundstücks in der Erbteilung

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung

Wert des vom Erblasser zu Lebzeiten unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts übertragenen Grundstücks in der Erbteilung

F. verstarb 2007. Als gesetzliche Erben hinterliess er zwei Kinder A. und B. aus erster Ehe, seine zweite Ehefrau C. und die aus dieser Ehe hervorgegangenen Kinder E. und D. 

Mit Schenkung vom 1996 hatte F. seiner Ehefrau C. eine Liegenschaft in V. übertragen. Die Beschenkte erklärte sich bereit, die Hypothekarschulden zu übernehmen. In derselben Urkunde begründeten die Parteien ein Wohnrecht zugunsten von F. mit der Klarstellung, dass F. sich bereit erklärt, «alle Kosten jeglicher Art […] zu übernehmen, einschliesslich der Hypothekarkosten [charges hypothécaires]».

2009 erhoben A. und B. eine Teilungs-, Herabsetzung- und Rückleistungsklage gegen C., E. und D. Nachdem die zweite Instanz über Teilung entschieden hatte, legten A. und B. einerseits und C. andererseits Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht vereinigte die beiden Verfahren. Vor Bundesgericht streitig ist insbesondere, ob und zu welchem Wert das Grundstück in V. in der Teilung zu berücksichtigten ist.

Auf die Beschwerde von A. und B., die sich gegen die Kostenverteilung richtet, tritt das Bundesgericht mangels zureichender Begründung nicht ein. 

C. macht zunächst...

iusNet ErbR 07.04.2021

 

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