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Wohnrecht

Wert des vom Erblasser zu Lebzeiten unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts übertragenen Grundstücks in der Erbteilung

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Übertragung einer Immobilie mit vorbehaltenem Wohnrecht ein Sonderfall einer gemischten Schenkung; der kapitalisierte Wert des Wohnrechts muss bei der Ermittlung des Schenkungsumfangs berücksichtigt werden, da für die Frage, ob die Zuwendung vollständig unentgeltlich ist oder nicht, auf den Zeitpunkt abgestellt wird, da sie erfolgte. Eine Auseinandersetzung mit der Kritik, welcher dieser Rechtsprechung durch die Lehre erwachsen ist, erübrigte sich in casu, weil der Erblasser eine Gegenleistung für das Wohnrecht erbrachte.
iusNet ErbR 07.04.2021

Die Herabsetzung von lebzeitigen Zuwendungen mit Nutzniessungsvorbehalt

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen
In BGE 145 III 1 beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Herabsetzung von lebzeitigen Zuwendungen. Es stellte in diesem Zusammenhang fest, dass bei der Bestimmung des Werts einer Zuwendung auf den Zeitpunkt der lebzeitigen Zuwendung abzustellen ist. Zudem betonte es in Bestätigung seiner Praxis, dass die Einräumung einer Dienstbarkeit als Entgelt zu qualifizieren ist. Zuletzt legte das Bundesgericht dar, dass alleine aufgrund einer erheblichen Differenz zwischen Leistung und Gegenleistung nicht auf das Vorliegen eines Zuwendungswillen geschlossen werden darf.
Sebastian Rieger
iusNet ErbR 26.08.2019