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Vorsorgliche Massnahmen

Vorsorgliche Massnahmen: (Vorfrageweise) Anerkennung von Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (DE/CH)

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Im Gegensatz zur Frage, ob gegen die ausländische Entscheidung kein ordentliches Rechtsmittel mehr offensteht bzw. ob diese endgültig ist (für die das Recht des Erststaates einschlägig ist), bestimmen sich die Begriffe «ordentliches Rechtsmittel» und «endgültig» gemäss Art. 25 lit. b IPRG nach Schweizer Recht. Die Vorinstanz hat den im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangenen Beschluss eines deutschen Gerichts, mit dem die Nachlasspflegschaft über einen streitigen Erbanteil angeordnet worden war, zu Recht nicht als endgültig anerkannt, da mit Beschwerde dessen Aufhebung beantragt und damit ein ordentliches Rechtsmittel eingelegt worden war.
iusNet ErbR 24.06.2022

Absetzung eines Erbenvertreters wegen Untätigbleibens?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Entscheide i.Z.m. dem Amt des Erbenvertreters sind vorsorgliche Massnahmen. Vor Bundesgericht kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden. Trotz festgestellter Pflichtverletzungen sah die Vorinstanz insgesamt keine Notwendigkeit, den Erbenvertreter abzusetzen, zumal sie davon ausging, dass dieser angesichts der nunmehr aufgenommen Tätigkeiten sein Amt zukünftig ordentlich führen würde. Allein die Sorge, dass dies nicht der Fall sein könnte, reicht nicht aus, um den Entscheid als willkürlich erscheinen zu lassen.
iusNet ErbR 18.11.2020

Grundbuchsperre als vorsorgliche Massnahme: Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Im Rahmen vorsorglicher Massnahmen hat die gesuchstellende Partei glaubhaft zu machen, dass ein ihr zustehender Anspruch verletzt ist oder eine Verletzung zu befürchten ist und ihr aus der Verletzung ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht. Dabei gilt eine Tatsache nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts schon dann als glaubhaft gemacht, wenn für deren Vorhandensein gewisse Elemente sprechen, selbst wenn das Gericht noch mit der Möglichkeit rechnet, dass sie sich nicht verwirklicht haben könnte. Vorliegend genügte es deshalb, dass die Gesuchstellerin plausibel gemacht hatte, dass der dem Verfügungsanspruch entgegenstehende Erbteilungsvertrag an einem Willensmangel litt.
iusNet ErbR 18.11.2020

Willensvollstreckerbescheinigung mit Vorbehalt

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Der Willensvollstrecker erlangt seine Rechtsstellung sofort mit Annahme des Mandats. Die Willensvollstreckerbescheinigung hat nur deklaratorische Wirkung. Sie hat folglich keine Rechtswirkungen auf dessen Verfügungsbefugnisse und schafft diesbezüglich auch keine Rechtssicherheit. Da sie aber im Rechtsverkehr verwendet werden kann, ist die Ansicht, dass sie den Sachverhalt richtig wiedergeben muss, nicht willkürlich. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn die zuständige Behörde auf der Bescheinigung die erhobene Einsprache festgehalten sowie eine allfällige Anfechtung der letztwilligen Verfügung vorbehalten hat.
iusNet ErbR 03.06.2020

Wer hat die Kosten für den Erbenvertreter zu tragen?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Erbrechtliche Klagen
Die Verfahrensdauer hängt nicht nur vom Gericht, sondern ebenso von den Parteien selbst ab. Konnte das zwei Jahre zuvor anhängig gemachte Hauptverfahren aufgrund der Anfechtung der Beschlüsse im gleichzeitig hängigen vorsorglichen Massnahmeverfahren nicht fortschreiten, ist dem Gericht keine Rechtsverzögerung vorzuwerfen. Die Kosten für eine Erbenvertretung sind grundsätzlich von der Erbengemeinschaft zu tragen. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen ein Erbe in querulatorischer Absicht oder zum eigenen Vorteil Miterben erst veranlasst, um eine Erbenvertretung zu ersuchen.
iusNet ErbR 17.01.2020

Vorsorgliche Massnahmen in einem Erbstreit: Örtliche Zuständigkeit bei internationalem Sachverhalt

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Die Ermittlung auch des ausländischen Rechts ist nicht Tat-, sondern Rechtsfrage, weshalb die gewöhnlichen Beweisregeln nicht zur Anwendung kommen. Wirken die Parteien z.B. durch Beibringung privater Gutachten mit, so können diese schon begrifflich keine Noven darstellen. Obwohl die für Letztere geltenden zeitlichen Schranken nicht einfach übernommen werden dürfen, verlange ein geordneter Prozessablauf nach einer gewissen (zeitlichen) Regelung des Verfahrens des Nachweises ausländischen Rechts. Das Bundesgericht lässt die Frage, bis wann diesbezügliche Rechtsgutachten eingebracht werden können, aber letztendlich mit Verweis auf seine beschränkte Kognition offen.
iusNet ErbR 26.07.2019

Erbschaftsinventar und amtliche Mitwirkung bei der Teilung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das Inventar gemäss Art. 553 ZGB gehört zu den Sicherungsmassregeln und ist damit eine vorsorgliche Massnahme, gegen die mit Beschwerde an das Bundesgericht nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden kann. Nichts anderes gilt für die amtliche Mitwirkung bei der Teilung gemäss Art. 609 Abs. 2 ZGB.
iusNet ErbR 12.03.2019

Sicherstellung von Nachlassschulden

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Der Anspruch auf Sicherstellung von Erbschaftsschulden wird nicht dadurch verwirkt, dass er nicht bereits in einem allfälligen Erbteilungsprozess geltend gemacht wurde. Vielmehr kann die Sicherstellung jederzeit auch selbständig in einem separaten Verfahren geltend gemacht werden, wobei in zeitlicher Hinsicht insofern eine Beschränkung besteht, als die vollzogene Teilung den Anspruch untergehen lässt.
iusNet ErbR 25.02.2019

Prosequierung des vorsorglich angeordneten Verbots der Ausstellung einer Willensvollstreckerbescheinung mittels Ungültigkeitsklage?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Beim Verbot, dem Berufungsbeklagten eine Willensvollstreckerbescheinigung auszustellen, handelt es sich um eine Sicherungsmassnahme. Mit der Ungültigkeitsklage wird der Verfügungsanspruch, welcher der vorsorglichen Massnahme zugrunde gelegen hat, geltend gemacht. Die Klage dient mithin der Prosekution der vorsorglichen Massnahme, weshalb die Schlichtungsverhandlung entfällt.
iusNet ER 19.12.2018

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