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Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft

Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Erbenvertreter werden für die Erbengemeinschaft und nicht als Vertreter und im Interesse eines einzelnen Erben eingesetzt. Vorliegend hat der Erbenvertreter eine Entscheidung zum Vorteil eines Erben getroffen, die sich zum Nachteil der anderen Erben auswirkte. Es geht nicht um ein Aussen-, sondern um ein Innenverhältnis. Wenn der Erbenvertreter im Innenverhältnis ungerechtfertigterweise im Interesse eines einzelnen Erben handelt, verbietet das Bundesrecht nicht, diesem Fehler im Rahmen der Erbteilung Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu korrigieren.
iusNet ErbR 26.06.2023

Anfechtung eines von der Erbengemeinschaft geschlossenen Vertrags wegen Willensmangels durch eine Miterbin allein

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht befand, dass eine Erbin, die mit an die Käuferin und an den Miterben gerichteter, alleine abgegebener Erklärung einen namens der Erbengemeinschaft abgeschlossenen Kaufvertrag wegen Willensmangels für ungültig erklärt, legitimiert ist, die Klage auf Feststellung der Ungültigkeit des fraglichen Vertrags allein zu erheben. Hingegen steht das Recht, zu erklären, einen namens der Erbengemeinschaft abgeschlossenen Vertrag wegen Willensmangels nicht halten zu wollen, allen Erben als Gesamthänder gemeinsam zu. Gültig ausgeübt werden kann es daher grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam.
iusNet ErbR 15.11.2022

Aus einem erbrechtlichen Anspruch abgeleitete Arrestforderung: Fälligkeit

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Auch ein Erbe, der nicht von seiner Erbenstellung weiss, erwirbt die Erbschaft. Bis zur Erbteilung kommen den Erben keine alleinigen Berechtigungen an einzelnen Erbschaftsgegenständen zu. Diese Rechtslage kann ein Erbe nicht ändern, indem er eigenmächtig Sachen in Besitz nimmt. Da der düpierte Erbe nicht glaubhaft machen konnte, dass die Erbteilung bereits stattgefunden hatte, konnte er aus der Abdisponierung von Geld von einem Konto der Erblasserin durch seinen Miterben vorerst keine fällige (Arrest-)Forderung ableiten.
iusNet ErbR 14.01.2022

Erfordernis des gemeinsamen Handelns der Erben im Berufungsverfahren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Rechtsmittel sind von allen Erben gemeinsam zu ergreifen (notwendige Streitgenossenschaft). Zwei von den beiden Erben separat eingereichte Berufungen mit unterschiedlichen Rechtsmittelbegehren, die sich auch bei grosszügiger Auslegung nicht in Einklang bringen lassen, und unterschiedlichen, sich z.T. widersprechenden und nicht hinreichenden begründeten Rügen vermögen das Erfordernis des gemeinsamen Handelns nicht zu erfüllen, weshalb auf sie nicht eingetreten werden kann.
iusNet ErbR 10.04.2019

Umstrittenes Eigentum an einem in der Schweizerischen Botschaft in Berlin hängenden Bild

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Internationales Erbrecht
Das Gesuch eines mutmasslichen Erben um Erlass eines vorsorglichen Verfügungsverbots scheitert an der Aktivlegitimation: Forderungen der Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich von allen Erben gemeinsam geltend gemacht werden. Vorbehalten bleiben dringliche Fälle, wobei der betreffende Erbe im Namen der Erbengemeinschaft handeln muss und seine Befugnisse mit dem Wegfall der Dringlichkeit enden. Die von der Schweiz als Gegenpartei behauptete Ersitzung des im Streit liegenden Gemäldes in einem Botschaftsgebäude wurde in Anwendung des Rechts des Ortes der gelegenen Sache bejaht.
iusNet ER 22.01.2019

Erbengemeinschaft oder einfache Gesellschaft?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wenn aus objektiven Umständen das objektive Vertragsverständnis hergeleitet werden soll, muss die Auslegung zu einem zweifelsfreien Ergebnis führen. Steht die Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine einfache Gesellschaft in Frage, ist zu berücksichtigen, dass bereits eine gesetzliche Bindung unter den Erben besteht. Eine einfache Gesellschaft muss in einer sie kennzeichnenden, über die Erbengemeinschaft hinausgehenden und sich von ihr unterscheidenden Beziehung zum Ausdruck kommen.
iusNet ER 07.01.2019