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Umstrittenes Eigentum an einem in der Schweizerischen Botschaft in Berlin hängenden Bild

Umstrittenes Eigentum an einem in der Schweizerischen Botschaft in Berlin hängenden Bild

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Umstrittenes Eigentum an einem in der Schweizerischen Botschaft in Berlin hängenden Bild

G. erwarb 1948 ein Gemälde, welches er als Chef der «Heimschaffungsdelegation» in der Botschaft in Berlin aufhängte. 1949 verstarb er bei einem Unfall. Im Jahr 1999 machte A. (Gesuchsteller) gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Gesuchsgegenerin) gestützt auf Erbgänge im In- und Ausland Eigentum an besagtem Gemälde geltend. Nach etlichen Schriftwechseln informierte die Gesuchsgegnerin A. 2003, sie könne das Gemälde wegen grosser Ungewissheit in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse nicht herausgeben. 2018 teilte sie A. mit, sie beabsichtige, das Gemälde dem Museum H. zu schenken. Daraufhin ersuchte A. beim Obergericht um Erlass eines vorsorglichen Verfügungsverbots gegen die Gesuchsgegnerin. 

Vorsorgliche Massnahmen setzen gemäss Art. 261 Abs. 1 ZPO die Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs und eines Verfügungsgrundes voraus. Streitig ist, ob A. einen (unverjährten) sachenrechtlichen Herausgabeanspruch hat oder ob die Gesuchsgegnerin durch Ersitzung Eigentümerin des Gemäldes geworden ist.

Gemäss Art. 91 Abs. 1 IPRG untersteht der Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz im Ausland dem Recht, auf welches das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates...

iusNet ER 22.01.2019

 

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