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Provisorisches Verfügungsverbot

Umstrittenes Eigentum an einem in der Schweizerischen Botschaft in Berlin hängenden Bild

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Internationales Erbrecht
Das Gesuch eines mutmasslichen Erben um Erlass eines vorsorglichen Verfügungsverbots scheitert an der Aktivlegitimation: Forderungen der Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich von allen Erben gemeinsam geltend gemacht werden. Vorbehalten bleiben dringliche Fälle, wobei der betreffende Erbe im Namen der Erbengemeinschaft handeln muss und seine Befugnisse mit dem Wegfall der Dringlichkeit enden. Die von der Schweiz als Gegenpartei behauptete Ersitzung des im Streit liegenden Gemäldes in einem Botschaftsgebäude wurde in Anwendung des Rechts des Ortes der gelegenen Sache bejaht.
iusNet ER 22.01.2019