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Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

B.A. und C.A. (Beschwerdeführer) sowie D.A., E.A., F.A. und G.A. (Beschwerdegegner) sind die Nachkommen und Erben von H.A. (Vater), gestorben 1988, und I.A. (Mutter), gestorben 2004. Zum ungeteilten Nachlass gehörten zahlreiche Liegenschaften, die bis 2013 von der J. AG verwaltet wurden, deren Aktien sich im Besitz der Erbengemeinschaft befinden und deren Verwaltungsrat auch B.A. und E.A. (beide jedenfalls seit 1994) sowie C.A. (seit 2008) angehören. 2013 wurde im Rahmen vorsorglicher Massnahmen Dr. L. als Erbenvertreter eingesetzt. Dieser beauftragte die K. AG mit der Verwaltung der Liegenschaften. Ende 2013 klagten B.A. und C.A. auf Teilung der Nachlässe. Das Bezirksgericht fällte sein Urteil im Oktober 2018. Es entschied u.a., dass B.A. und C.A. Ausgleichszahlungen zu leisten hätten. Gegen dieses Urteil erhoben B.A. und C.A. zunächst Berufung und nach deren Abweisung (und teilweiser Gutheissung der Anschlussberufung) Beschwerde an das Bundesgericht. Noch streitig ist insbesondere folgender Punkt, der sich auf die Höhe der Herausschuld von B.A. bzw. auf die von diesem zu leistenden Ausgleichszahlung auswirkt:

B.A. bewohnte vom 1. April 2012 bis 30. Juni...

iusNet ErbR 26.06.2023

 

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