Eine Mutter hatte in ihrem Testament festgestellt, dass die Erbansprüche von B.A., einem von drei Geschwistern, bereits vollständig abgegolten seien. B.A. erklärte sich mit dieser Feststellung u.a. gegenüber der Schlichtungsbehörde einverstanden und nahm am Schlichtungsverfahren (Erbteilungsklage) nicht teil. Vor der ersten Instanz gab er eine Prozessabstandserklärung ab. Weil im Erbteilungsprozess auch Ausgleichungsansprüche gegen ihn geltend macht wurden, verlangt B.A. die Feststellung der Nichtigkeit, eventualiter der Ungültigkeit der Erklärung.