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Ermächtigung zur Strafverfolgung eines als Erbenvertreter eingesetzten Notars

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Ermächtigung zur Strafverfolgung eines als Erbenvertreter eingesetzten Notars

Eine Erbin wehrte sich jahrelang gegen die Untätigkeit eines Notars, der als Erbenvertreter den Nachlass der Familie verwaltete. Nachdem einem ersten Aufsichtsverfahren bis vor Bundesgericht kein Erfolg beschieden war, machte sie im Juni 2021 eine zweite Aufsichtsbeschwerde anhängig und erstattete im Oktober 2021 Notar Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Das Obergericht verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung mit der Begründung, bei den im Aufsichtsverfahren festgestellten Pflichtverletzungen sei von fahrlässigen Versäumnissen auszugehen, weshalb sich mangels Erfüllung des subjektiven Tatbestandselements des Vorsatzes kein ein Anfangsverdacht auf ein strafbares Verhalten herleiten lasse. Zu Recht?
iusNet ErbR 26.02.2024

Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassverwaltung

Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)

A. und B.B. sind die Kinder und Erben von D.B. und E.B. Im Nachlass befinden sich namentlich zwei Aktiengesellschaften. Die Mutter hatte ihre beiden 50%-Anteile an diesen Gesellschaften A. geschenkt. Der Rest der Aktien befindet sich ungeteilt im Nachlass. Im Verlaufe des Erbstreits zwischen A. und B.B. ordneten die kantonalen Behörden eine Sperrung der Hälfte der Einkünfte der Gesellschaften an und setzten C. als Spezialerbenvertreter zur Wahrnehmung der Rechte der Aktien im Nachlass ein. Eine Aufsichtsbeschwerde von B.B. gegen C. wurde erstinstanzlich abgewiesen. Im Rechtsmittelverfahren wurden C. Weisungen erteilt. Dagegen wehrt sich A.
iusNet ErbR 26.02.2024

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Erbenvertretung: Schliesst der verlangte Stundensatz die Erbenvertretung aus?

Das Bezirksgericht setzte G. als Spezialerbenvertreter ein mit der Anweisung, die Aktien der F. AG, deren alleinige Aktionärin eine Erbengemeinschaft ist, zu verwalten. Nachdem sämtliche von ihm eingesetzten Verwaltungsräte der F. AG ihr Amt niedergelegt hatten, trat G. zurück. In der Folge ernannte das Bezirksgericht eine Grosskanzlei als Spezialerbenvertreterin. Dagegen wehren sich zwei der vier Erben. Insbesondere nicht einverstanden sind sie mit den Kosten, die sich aufgrund des Stundensatzes der Mandatsleiterin von CHF 740 abzeichnen.
iusNet ErbR 18.12.2023

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Aufsichtsverfahren gegen den Willensvollstrecker: Strittiger Bezug von Honorarvorschüssen

Ein Erbe machte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen den Willensvollstrecker anhängig und ersuchte u.a. um dessen Absetzung. Gemäss dem Erben sprechen für diese Massnahme mehrere Gründe, von denen jeder für sich allein ausreichend sei. Er stört sich aber insbesondere an den vom Willensvollstrecker bezogenen Honorarvorschüssen, die seines Erachtens auf der Grundlage einer inhaltlich falschen Rechnungsstellung (facturation mensongère) und eines in Anbetracht der ausgeführten Aufgaben und der Ausbildung des Willensvollstreckers zu hohen Stundensatzes sowie für Zeiträume ohne intensive Tätigkeit erfolgten.
iusNet ErbR 28.08.2023

Abberufung der Willensvollstreckerin: Kognition der Aufsichtsbehörde

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Abberufung der Willensvollstreckerin: Kognition der Aufsichtsbehörde

A.A. und B.A. sind die gesetzlichen Erben von C.A. Die B.A. ist zudem Willensvollstreckerin im Nachlass von C.A. Nachdem die Friedensrichterin als Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker das Begehren von A.A. um Absetzung von B.A. als Willensvollstreckerin wegen fehlender Informationen abgewiesen hatte, erwog das Kantonsgericht im Rechtsmittelverfahren, die Friedensrichterin sei nicht kompetent gewesen, über den Auskunftsanspruch von A.A. zu entscheiden und hätte aufgrund des unzulässigen Begehrens auch keine Abberufung aussprechen können. Sie hätte daher auf das Gesuch nicht eintreten dürfen. Zu Recht?
iusNet ErbR 17.08.2023

Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Korrektur ungerechtfertigten Handelns des Erbenvertreters zum Vorteil eines einzelnen Erben in der Erbteilung

Ein Erbe bewohnte während rund 4 Jahren eine Wohnung in einer zum Nachlass gehörenden Liegenschaft, in welcher er angeblich Tätigkeiten für eine der Erbengemeinschaft gehörende AG und die Erbengemeinschaft ausübte. Vor diesem Hintergrund hatte der Erbenvertreter zugestanden, dass die Miete für die Wohnung je zu 1/3 von der Erbengemeinschaft, der AG und dem Erben zu tragen sei. Da nicht nachgewiesen sei, ob und in welchem Umfang eine Nutzung durch die Erbengemeinschaft und die AG bestanden habe und zu bezahlen sei, belastete das Kantonsgericht in der Erbteilung dem Erben die gesamte Miete. Dagegen wehrt sich der Erbe.
iusNet ErbR 26.06.2023

Zivilrechtliche Haftung von Willensvollstreckern, Festsetzung des Honorars von Willensvollstreckern

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Zivilrechtliche Haftung von Willensvollstreckern, Festsetzung des Honorars von Willensvollstreckern

Die Erben erhoben Klage gegen die Willensvollstrecker und beantragten, diese seien zur Zahlung von rund CHF 2 Mio. zu verurteilen. Sie warfen den Willensvollstreckern vor, zu viel Honorar bezogen zu haben, und machten Schadenersatz aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Verwaltung des Portfolios im Nachlass geltend. Streitig ist insbesondere, ob das kantonale Gericht, das nach der Rückweisung durch das Bundesgericht ein weiteres Gutachten angeordnet hatte, die Schadenersatzklage infolge Nichtleistung des Vorschusses hierfür abweisen durfte.
iusNet ErbR 26.05.2023

Kostenverlegung im Verfahren betreffend Absetzung des Willensvollstreckers

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Kostenverlegung im Verfahren betreffend Absetzung des Willensvollstreckers

Ein Erbe machte bei der Aufsichtsbehörde ein Gesuch um Absetzung des Willensvollstreckers D. anhängig, das erstinstanzlich gutgeheissen wurde. Im daraufhin vom Willensvollstrecker angehobenen Beschwerdeverfahren liess sich ein anderer Erbe, A.A., auf der Seite von D. beiladen. Als zweite Beschwerdeinstanz setzte das Verwaltungsgericht den Willensvollstrecker mit sofortiger Wirkung ab. Die Kosten für das gesamte Verfahren auferlegte es je zur Hälfte D. und A.A. Diese Kostenverlegung ficht A.A. an.
iusNet ErbR 20.03.2023

Absetzung des Willensvollstreckers wegen «heimlichen» Bezugs von Honorarvorschüssen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers wegen «heimlichen» Bezugs von Honorarvorschüssen

Die beiden Erbinnen warfen einem von zwei im Nachlass des Vaters bzw. Ehemanns eingesetzten Willensvollstreckern vor, mit der Abwicklung des Nachlasses nicht vorwärts gemacht und den Erben keinerlei Informationen gegeben zu haben. Zudem habe er sich zulasten des Nachlassvermögens zwei namhafte Beträge als Vorschuss auf sein Willensvollstreckerhonorar überweisen lassen, ohne die Erbinnen oder den Co-Willensvollstrecker darüber informiert zu haben. Streitig ist, ob diese Verfehlungen die Absetzung des Willensvollstreckers rechtfertigen.
iusNet ErbR 20.09.2022

Anordnung der Erbschaftsverwaltung bei Erbschaft mit Auslandsbezug/Verspätung des Gesuchs?

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Nachlassverwaltung

Anordnung der Erbschaftsverwaltung bei Erbschaft mit Auslandsbezug/Verspätung des Gesuchs?

Nachdem es zunächst so ausgehen hatte, als seien der Sohn und die Ehefrau die einzigen Erben des 2014 verstorbenen D., tauchten 2015 zwei Testamente auf, mit denen D. C. als Erben aller nicht seiner Frau und seinem Sohn zugeteilten Vermögenswerte einsetzte. 2017 verlangte C. die Anordnung der Erbschaftsverwaltung über ein in der Schweiz gelegenes Nachlassgrundstück. Der Sohn und die Ehefrau machen geltend, das Gesuch sei verspätet erfolgt und die Liegenschaft sei zudem bereits nicht mehr Teil des Nachlasses.
iusNet ErbR 30.09.2021

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