Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)
Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)
Absetzung eines Erbenvertreters (Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen)
A. und B.B. sind die Kinder und einzigen Erben der Eheleute D.B. (Mutter, gestorben 1992) und E.B. (Vater, gestorben 2012). Die Eheleute waren namentlich Eigentümer der F. AG und G. AG, deren Aktienkapitale je in 50 Inhaberaktien aufgeteilt waren. Die beiden Gesellschaften bewirtschaften jeweils eine Liegenschaft in Genf; die Funktion des Verwalters nimmt H. war. Beim Tod der Mutter erbten die Kinder die Aktien 26–50 der beiden Gesellschaften. Die Aktien 1–25 schenkte E.B. mit Testament vom 16. Juli 2003 seiner Tochter A.
A. und B.B. liegen betreffend die elterliche Erbschaft seit Jahren im Streit. 2013 erhob B.B. gegen A. eine Klage auf Ausgleichung, Erbteilung sowie Feststellung der Nichtigkeit (bzw. Ungültigerklärung) des Testaments von 2003. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurden zweimal vorsorgliche Massnahmen angeordnet:
- Mit Entscheid vom 20. Februar 2015 ordnete die Cour de Justice die Sperrung der Hälfte der Einkünfte der G. AG und F. AG bei H. sowie ein Verbot an A., H. und die Gesellschaften an, die Aktien 26–50 zu verkaufen.
- Auf Antrag der Parteien ernannte die Justice de Paix 2018 Rechtsanwalt C. zum Vertreter der ...
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