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Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Berufsrechtliche Disziplinaraufsicht bei Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter

Mit Verfügung vom 3. September 2019 wurde Rechtsanwalt und Notar A. gestützt auf einen Ehe- und Erbvertrag von 1999 als Willensvollstrecker des verstorbenen E. eingesetzt, und es wurde festgehalten, dass die Kosten für die Erbschaftseröffnung in Höhe von CHF 783 vom Willensvollstrecker bezogen würden. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2019 wurde A. auch als Erbschaftsverwalter im Nachlass von E. eingesetzt. 

Am 3. Dezember 2019 saldierte A. ein Konto des verstorbenen E. und überwies den Saldo von CHF 7699.25 auf ein Konto seiner Kanzlei. Die Rechnung über CHF 783 leitete er am 4. Dezember 2019 zur Begleichung an C., Witwe von E., weiter. Die Rechtsvertreterin von C. retournierte diese am 11. Dezember 2019 mit dem Hinweis, dass C. keine Rechnungen des Nachlasses aus ihrem Vermögen begleichen müsse. Am 14. Januar 2020 saldierte A. ein weiteres Konto von E. und liess den Saldo von EUR 9807.70 wiederum auf ein Konto seiner Kanzlei überweisen. 

Die Erben schlossen im April 2020 ohne die Mitwirkung von A. einen Teilungsvertrag, worauf das Erbschaftsamt A. Frist setzte, den Schlussbericht als Erbschaftsverwalter zuzustellen. Diese...

iusNet ErbR 24.04.2023

 

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