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Zuständigkeit zur Behandlung von Aufsichtsbeschwerden gegen einen Willensvollstrecker

Zuständigkeit zur Behandlung von Aufsichtsbeschwerden gegen einen Willensvollstrecker

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Zuständigkeit zur Behandlung von Aufsichtsbeschwerden gegen einen Willensvollstrecker

A. wurde auf Aufsichtsbeschwerde der eingesetzten Erbinnen mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom 15. Juli 2021 als Willensvollstrecker im Nachlass von D. abgesetzt. Eine dagegen erhobene Berufung wies das Obergericht Glarus ab. Mit Beschwerde an das Bundesgericht verlangt A. die Aufhebung des obergerichtlichen Urteils. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab:

Jedenfalls soweit die Aufsichtsbeschwerde durch das Handeln des Willensvollstreckers in vermögensrechtlichen Angelegenheiten veranlasst worden ist, kommt der Streitigkeit vermögensrechtliche Natur zu. 

Der Willensvollstrecker kommt in Art. 517 f. und Art. 554 Abs. 2 ZGB zur Sprache. Gleichwohl handelt es sich bei der Aufsichtsbeschwerde nicht um eine Zivilsache i.S.v. Art. 1 lit. a ZPO, sondern es liegt ein Fall staatlicher Aufsicht vor. Die Behörden- und Gerichtsorganisation wäre aber selbst im Anwendungsbereich der ZPO grundsätzlich Sache der Kantone, wobei das Bundesgericht die Anwendung des kantonalen Rechts nur im Zusammenhang mit einer Verletzung verfassungsmässiger Rechte (insb. des Willkürverbots) prüft.

Das Obergericht erwog, die...

iusNet ErbR 26.04.2022

 

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