Unentgeltliche Rechtspflege: Geltendmachung einer offensichtlich überhöhten Forderung
Unentgeltliche Rechtspflege: Geltendmachung einer offensichtlich überhöhten Forderung
Unentgeltliche Rechtspflege: Geltendmachung einer offensichtlich überhöhten Forderung
A.A., D.A. und E.A. sind die Kinder von B.A. und C.A. 2001 verkauften die Eltern D.A. eine Immobilie im Kanton Freiburg zum Preis von CHF 150 000. In der Verkaufsurkunde wurde festgelegt, dass der Betrag von CHF 122 581 (Kaufpreis abzüglich einer vom Käufer zu übernehmenden Hypothek) unter Anrechnung der monatlichen Rente, die der Käufer den Verkäufern ab dem 1. Juli 1999 zahlte, zu begleichen sei. Die Immobilie werde zum Marktwert verkauft und der Käufer sei von jeglicher diesbezüglichen Ausgleichung befreit. Darüber hinaus räume der Käufer seinen Eltern ein Wohnrecht auf Lebenszeit ein, dies in Form eines Mitbenutzungsrechts mit dem Eigentümer gegen Zahlung einer Miete von CHF 300 pro Monat (entsprechend 1/2 des monatlichen Mietwerts). Im September 2005 verkaufte B.A. dem D.A. zudem ein Grundstück in Frankreich zum Preis von EUR 15 000.
C.A. starb 2008, B.A. 2015, beide ohne ein Testament zu hinterlassen. D.A. und der F.A. (Sohn des vorverstorbenen Sohns E.A.) schlugen die Erbschaft von B.A. aus. A.A. reichte im Februar 2016 eine Herabsetzungsklage gegen D.A. ein, wobei er insbesondere geltend machte, dass der Kaufpreis für die...
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