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Aussichtslosigkeit

Unentgeltliche Rechtspflege: Geltendmachung einer offensichtlich überhöhten Forderung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Bei einem klaren Überklagen (d.h. bei Geltendmachung einer offensichtlich überhöhten Forderung) wird in der Regel davon auszugehen sein, dass das Begehren keine Aussicht auf Erfolg hat. Hält die bedürftige Partei an der überhöhten Forderung fest, darf die unentgeltliche Rechtspflege vollständig verweigert werden.
iusNet ErbR 21.07.2023

Unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Geht es um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Rechtsmittelverfahren, so ist massgebend, ob aus Sicht einer vernünftigen Partei das Rechtsmittel hinreichend erfolgversprechend ist. Die Prognose ist vom Inhalt des angefochtenen Entscheides sowie davon abhängig, in welchen Punkten sowie mit welchen Rügen und Tatsachen sich die rechtssuchende Partei gegen diesen Entscheid wendet und ob diese Vorbringen zulässig sind. Die kantonalen Instanzen hatten die Erbunwürdigkeit des ausschlagenden Haupterben bejaht und diese auf dessen Ehefrau und Ersatzerbin übertragen. Mit ihren Vorbringen vermag die Ersatzerbin nicht gegen die vorinstanzliche Beurteilung, die Berufung sei aussichtslos, anzukommen. – Das Gesuch um Revision dieses Entscheids wird vom Bundesgericht abgewiesen.
iusNet ErbR 24.06.2022