Das letzte Wort ist gesprochen: Keine Auszahlung des Millionenvermächtnisses
Das letzte Wort ist gesprochen: Keine Auszahlung des Millionenvermächtnisses
Das letzte Wort ist gesprochen: Keine Auszahlung des Millionenvermächtnisses
D. hinterliess als Erben die Söhne A. und B. C. ist die frühere Lebenspartnerin von D. Im Dezember 2010 eröffnete die Einzelrichterin eine Reihe von letztwilligen Verfügungen, darunter ein im Original vorhandenes Testament vom 7.11.2008, mit welchem der Erblasser C. ein Vermächtnis in Höhe von CHF 10 Mio. ausrichtet, sowie ein Testament samt Nachtrag vom 17.3. bzw. 27.6.2010, in dessen Ziff. 7 festgehalten wird, dass diese Verfügung alle früheren letztwilligen Verfügungen und Testamente ersetze. Das Testament und der Nachtrag aus dem Jahr 2010 sind nur noch in Kopie vorhanden, wobei zwischen den Parteien unbestritten ist, dass der Erblasser diese Dokumente in Aufhebungsabsicht vernichtete. Gestützt auf diesen Sachverhalt fordert C. von A. und B. die Ausrichtung des Vermächtnisses in Höhe von CHF 10 Mio.
Nachdem das Zürcher Obergericht die Berufung gegen die Klageabweisung durch das Bezirksgericht in einem ersten Entscheid gutgeheissen hatte, wies das Bundesgericht in seinem Beschwerdeentscheid die Sache zurück ans Obergericht. Daraufhin bestätigte das Obergericht am 5.12.2018 das ursprüngliche Urteil des...
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