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Rechtswirksamkeit einer antizipierten Prozessabstandskerklärung

Rechtswirksamkeit einer antizipierten Prozessabstandskerklärung

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Rechtswirksamkeit einer antizipierten Prozessabstandskerklärung

A.A., B.A. und C.A. sind Geschwister. Der Vater verstarb 1991, die Mutter 2014. Die Mutter hatte in ihrem Testament festgehalten, dass die Erbansprüche von B.A. sowohl gegenüber dem Vater als auch gegenüber ihr bereits durch einen Erbvorbezug und die Übernahme einer Liegenschaft zu einem wesentlich unter dem Verkehrswert liegenden Preis vollständig abgegolten seien. Mit Schreiben vom 25.2.2015 an die Willensvollstreckerin erklärte B.A., mit den Verfügungen und Feststellungen in diesem Testament einverstanden zu sein.

2015 gelangte A.A. an die Schlichtungsbehörde und stellte gegen B.A. und C.A. u.a. die Begehren, es seien die Nachlässe der Eltern festzustellen und zu teilen und lebzeitige unentgeltliche Zuwendungen zur Ausgleichung zu bringen. B.A. teilte mit Verweis auf sein Schreiben vom 25.2.2015 mit, dass er nicht verstehe, warum er als Beklagter aufgeführt werde, zumal ihm keine Erbansprüche mehr zuständen, und dass er an der Schlichtungsverhandlung nicht teilnehmen werde. 

Nachdem keine Einigung zustande gekommen war, erhob A.A. am 7.3.2016 Klage, wobei sie die Klage lediglich C.A. richtete und zusätzlich den Antrag stellte, es sei festzustellen,...

iusNet ErbR 17.05.2021

 

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