Ausgewählte Rechtsprechung zum internationalen Erbrecht
Ausgewählte Rechtsprechung zum internationalen Erbrecht
Ausgewählte Rechtsprechung zum internationalen Erbrecht
In diesem Fall war der Erblasser Schweizer Staatsbürger, geboren im Kanton Freiburg und verstorben im Kanton Waadt. Auf den ersten Blick gab es keinen Bezug zum Ausland, der Einfluss auf die Umstände des streitigen Nachlasses hätte nehmen können. Doch in den Tagen nach dem Tod des Erblassers wurden dem Friedensrichter mehrere Hinweise gemeldet, die darauf hindeuteten, dass sich der offizielle Wohnsitz des Erblassers in Wirklichkeit in Frankreich befunden hatte. Auf der Grundlage zweier von französischen Gemeinden ausgestellten Bescheinigungen, die attestierten, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in Frankreich wohnhaft gewesen war, erklärten sich die Waadtländer Gerichte im Lichte der Bestimmungen von Kapitel 6 IPRG für unzuständig für die Regelung des Nachlasses. Dieser Nichteintretensentscheid wurde vor Bundesgericht angefochten.
Hauptanknüpfungspunkt für die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte oder Behörden für das Nachlassverfahren und die erbrechtlichen Streitigkeiten ist gemäss IPRG der letzte Wohnsitz des Erblassers (Art....
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